Prüfung
Moderator: MOD auf Probe
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Re: Prüfung
Nein 
Jedoch dürfen soweit ich weiss die Roller in DE ab 15 nur 25 oder 45 fahren.

Jedoch dürfen soweit ich weiss die Roller in DE ab 15 nur 25 oder 45 fahren.
PucH Max! hat geschrieben:endlich mal einer, der ne karre hat mit ner hubraumgroesse welche nicht als bier durchgeht.
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Re: Prüfung
Nein
Mit 14 Töffli
Mit 16 Roller & Scooter max. 50ccm & 11kW
Mit 18 Auto usw.
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- Babaloo
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Re: Prüfung
Die Deutschen haben zwar die Regelung mit 14 oder 15 Roller zu fahren. Die dürfen aber maximal 25 Kmh laufen. also echt. Mit nem Plastikbomber mit Tempo 25 durch die Gegend schleichen.
Sag nicht Du willst das!??!
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Tigra Pionier... Hödifahren mit Stil.
Frei nach Dr. W. Nesbeda
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Re: Prüfung
deutschland ist ab 14 25km/h und ab 15 45km/h
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Re: Prüfung
Das Geile ist sie können mit 16 eine 125ccm fahren sie darf einfach nur 80km/h fahren 

Re: Prüfung
ab 15 Mofa und Roller 25km/hTJ95 hat geschrieben:deutschland ist ab 14 25km/h und ab 15 45km/h
Vorher nur mit bewilligung wenn du einen weiten Schulweg hast

Spoiler für Random Kanu appears.:
Re: Prüfung
dachte das hätten sie geändert eben mir ab 15 jetzt 45km/h
- Rene2432
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Re: Prüfung
Trololol
Es gibt eine AUsnahmeregelung für Fahrzeuge aus der DDR und da kann man schon mit 60Km/h statt 45 Km/h
rumdüsen. Kategorie M ist Roller ab 16 Jahre mit 14 Mofa 25 Km/H...
U jelly Scooterfags/Plastikbomber
Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.
Meine ist von 1985
Es gibt eine AUsnahmeregelung für Fahrzeuge aus der DDR und da kann man schon mit 60Km/h statt 45 Km/h
rumdüsen. Kategorie M ist Roller ab 16 Jahre mit 14 Mofa 25 Km/H...
U jelly Scooterfags/Plastikbomber
Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.
Meine ist von 1985


1970er Piaggio Bravo 1. Serie
1970er Piaggio Boxer 1. Serie
1961 Mobylette AV43S
1970er Cilo 502T
1968 Velosolex 3800
1972 GM Ranger
1972 MZ 175/1 Trophy
1986 Simson Schwalbe KR51/2L
1968 Suzuki T500
1995 Citroen Xantia Kombi
1988 Citroen CX GTi Turbo Serie 2