



Moderator: MOD auf Probe
Bikeman hat geschrieben:Scheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen
Art. 179aBeleuchtung
1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.
vorn: ein Abblendlicht;
b.
hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.
ein Fernlicht;
b.
ein Standlicht;
c.
ein Bremslicht;
d.
Richtungsblinker nach Artikel 142; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
e.
eine Kontrollschildbeleuchtung;
f.
Tagfahrlichter.
3 Abblendlichter mit Glühlampen der Kategorie S3 müssen dem ECE-Reglement Nr. 56 entsprechen, Abblendlichter mit Halogenglühlampen der Kategorie HS2 dem ECE-Reglement Nr. 82. Abblendlichter mit anderen Leuchtmitteln sind zulässig, wenn sie gleichwertigen Anforderungen genügen.
4 Schlusslichter müssen dem ECE-Reglement Nr. 50 entsprechen.
5 Weitere Lichter sind untersagt.
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Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4693).
... nextes Mal zuerst lesen, Addyaddy33 hat geschrieben:FALSCH!!!Bikeman hat geschrieben:Scheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen
... doch..addy33 hat geschrieben:...aber sie brauchen kein prüfzeichen
3. Abblendlichter mit Glühlampen der Kategorie S3 müssen dem ECE-Reglement Nr. 56 entsprechen, Abblendlichter mit Halogenglühlampen der Kategorie HS2 dem ECE-Reglement Nr. 82. Abblendlichter mit anderen Leuchtmitteln sind zulässig, wenn sie gleichwertigen Anforderungen genügen.
4. Schlusslichter müssen dem ECE-Reglement Nr. 50 entsprechen.