Verstoss gegen das Waffengesetz

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Sachs/503
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Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Sachs/503 »

Hatte blöderweise das Schmetterlingsmesser bei mir, als ich gefilzt wurde. Und der Türsteher verständigte dann die Pozilei, bekam dann eine Anklage.
Mit welchen Konsequenzen sind zu rechnen?
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Cyrus !The Virus!
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Cyrus !The Virus! »

Wie alt bist du?
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Sachs/503
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Sachs/503 »

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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Jery2000 »

Träg niemals eine Waffe auf dir, welche gegen dich verwendet werden kann ;)

Wird dich schon einen Batzen kosten, sowie Sozialstunden denke ich..
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von PucH Max! »

geschaerfte klinge laenger als deine handflaechenbreite?
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michu
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von michu »

wie blöd muss man sein um mitnem messer in den ausgang zu gehen -.-
wenn du das ding nicht beherrscht gehts ne 1/10s und es wird zu deinem problem...

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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von sachs503/502 »

jetzt musst du 21 jahre in den knast und alle 5 jahre wird deine zurechnungsfähigkeit geprüft. andere menschen nehmen einfach das neue schweizer militärtaschenmesser mit, das ist qualität, die auch von vielen polizisten geschätzt wird...
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Töffli-Freak »

Naja mit so nem Hegu in die Disco wollen ist schon etwas dumm..aber es gibt Situationen da kann man sehr froh sein wenn man auch nur ein kleines Messer dabei hat, das schreckt schon ab. Spreche da aus Erfahrung..

Aber darum geht es hier ja nicht..
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von streetfighter »

Dann tuts aber ich sage mal ein etwas "legaleres" Messer auch nicht verkehrt...

Sind eigentlich Messer erlaubt, bei denen auf Knopfdruck die Klinge raus kommt? Sie kommt jedoch aussenrum, wie eine normale Klinge raus, und nicht direkt gerade aus dem Griff.
Klingenlänge: 10cm

Oder wie steht es mit einem Messer, das auf der Klinge so ein "Punkt" hat, und man es durch diesen Punkt mit einer Hand fliessend öffnen kann?
Klingenlänge: 8cm

grz
PucH Max! hat geschrieben:endlich mal einer, der ne karre hat mit ner hubraumgroesse welche nicht als bier durchgeht.
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von RENNMOFI »

Messer die man mit nur einer hand "aufmachen " kan sind illegal. Und auch wen die klingen länge länger als die breite der handfläche ist.
allgemein sind spring messer und butterflys verboten.

Ahh ich liebe es mit de butterflys rum zuspielen. Man wurd mit buschen training echt gut (:.
PS: bin kein fan von gewalt und würde es auch nie brauchen.
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von -PUCH VELUX X30- »

Herti Chrieger aues zämä...
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Töffli-Freak »

Ja eben, hab immer ein kleines Sackmesser dabei, kann auch mal für was anderes gebraucht werden, z.B. Schraubenzieher xD Zum abstechen ists eigentlich nicht gedacht.

Ne selbst aufklappende sind glaub grundsätzlich nicht erlaubt soviel ich weiss.

Edit: war mal einer wieder schneller..
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Sachs/503
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Sachs/503 »

Was meint eigentlich das Schweizer Waffenrecht zur Kartoffelkanone?
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Zylinderhuhn »

Ab ner gewissen Durchschlagskraft verboten, da es eine Schusswaffe ist und lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen kann
Friss weniger oder willst du als Jungfrau sterben?
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Cyrus !The Virus!
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Cyrus !The Virus! »

Nee,ganz verboten.
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von Greenhorn »

Na toll, auch mini KK's? :mrgreen:
Nee spass :mrgreen:
Spoiler für Random Kanu appears.:
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bubu
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von bubu »

hier mal die wichtigsten Auszüge daraus, damit sollten die meisten Fragen beantwortet sein...

Art. 46 Begriffe

1 Als Waffen gelten:
Spoiler für :
a. Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);
b. Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen;
c. Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;
d. Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne und Schleudern;
e. Elektroschockgeräte, die die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen können;
f. Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;
g. Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.

2 Als Waffenzubehör gelten:
a. Schalldämpfer und ihre besonders konstruierten Bestandteile;
b. Laser- und Nachtsichtzielgeräte sowie ihre besonders konstruierten Bestandteile;
c. Granatwerfer, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe konstruiert wurden.
Abschnitt: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe
Spoiler für :
Art. 1 Zweck und Gegenstand
3 Es hat zudem zum Zweck, das missbräuchliche Tragen von gefährlichen Gegenständen zu verhindern.

Art. 25 Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Armee, die Militärverwaltungen sowie die Zollund die Polizeibehörden.
******
3 Der Bundesrat bestimmt, welche Gegenstände als wesentliche oder besonders konstruierte Bestandteile von Waffen oder Waffenzubehör von diesem Gesetz erfasst werden.
4 Er umschreibt die Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, Messer, Dolche, Elektroschockgeräte, Geräte nach Absatz 1 Buchstabe b und Schleudern, die als Waffen gelten.
5 Als Munition gilt Schiessmaterial mit einer Treibladung, deren Energie durch Zündung in einer Feuerwaffe auf ein Geschoss übertragen wird.
6 Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.
******
Verboten ist der Besitz von:
a. Seriefeuerwaffen und Abschussgeräten nach Absatz 1 Buchstabe b sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;
b. Feuerwaffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, sowie ihren wesentlichen Bestandteilen;
******
Verboten ist das Schiessen mit:
a. Seriefeuerwaffen;
b. Abschussgeräten nach Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c;
//////////////
Wer das ganze durchlesen möchte hier die Quelle der Bundesbehörden
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von sachs_502 »

Wie sieht es mit dem neuen schweizer armeemesser aus? ist auch einhändig bedienbar...


---> Schweizer Armeemesser
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von sachs503/502 »

man beachte: automatischer mechanismus
edit: ich MEINTE sei legal, kann aber zb in clubs beanstandet werden(aus eigenem interesse des betreibers), da eine gefährlichkeit in der öffentlichkeit bei grossen menschenmengen besteht(einhändig bedienbar)
also streitfall
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bubu
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Re: Verstoss gegen das Waffengesetz

Beitrag von bubu »

hier die Broschüre SCHWEIZERISCHES WAFFENRECHT / Stand: Juli 2010 da sind alle Typen genau beschrieben. Das Schweizer Sackmesser auf Seite 7 zu finden.. :mrgreen:
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