Seite 1 von 1

Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung)

Verfasst: So 3. Aug 2014, 19:26
von Kreidlerwutz
Guten Abend,

ich plane mit einem Kollegen durch den Schwarzwald bis zum Bodensee zu fahren, und wenn wir schon mal dort sind auch Schaffhausen und andere Ziele in der Schweiz besuchen, bei mir ists kein Problem, da ich eh den 125er Führerschein habe, mein Kollege hat jedoch nur unsere deutsche Mofaprüfbescheinigung, wird die bei euch denn annerkannt? oder darf er gar nicht erst einreisen? Dann sind wir auch noch mit einem Anhänger unterwegs, was muss man dazu bei euch beachten? (Licht hat er).

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte :prost

Gruß
Oliver

Re: Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung

Verfasst: So 3. Aug 2014, 19:31
von 623Cross
Sollte rechtlich gesehen wohl kein Problem sein mit der Mofabescheinigung. Vom Anhänger her haben sie bei mir jetzt noch nie was gesagt. Solange alles gesichert ist und nix runterfällt tun die nicht blöd.

Re: Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung

Verfasst: So 3. Aug 2014, 19:36
von 2_Stroker
Soweit ich informiert bin:
-Anhänger darf eine Maximalbreite von 1m nicht überschreiten.
-Alle Fahrzeuge über 1m Breite haben ein Pannendreieck mitzuführen

-Wenn dein Kollege im grossen Kanton legal mit diesem Führerschein fährt, wirds hier kein Problem sein.
Nicht zuletzt, weil eure Mofas sowieso nicht den gleichen Gesetzen unterworfen sind wie unsere.

Re: Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung

Verfasst: So 3. Aug 2014, 20:06
von Kreidlerwutz
Ok, gut zu wissen, ich hatte halt Bedenken, weil das ja kein "richtiger" Führerschein ist.

Re: Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung

Verfasst: So 3. Aug 2014, 20:13
von Babaloo
Ihr begebt euch da auf verdammt dünnes Eis.
Ich bin mir da gar nicht so sicher dass das akzeptiert wird. Die Prüfbescheinigung hat nichts mit einer Prüfung wie wir sie kennen zu tun.

Frag da bei den entsprechenden Behörden, am besten beim Astra nach.

Re: Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung

Verfasst: So 3. Aug 2014, 20:33
von Greenhorn
Mofa darf man ja in DE erst ab 15 fahren, also da sollte es nicht happern
Zudem dürfen wir ja z.B mit der Schweizer Autoprüfung auch in DE rumfahren.


Und da es kein össimoped ist, und nur "25"km/h fährt, bewegt es sich hier auch im gesetzlichen rahmen.


Also ich würde sagen sollte kein Problem sein.

Re: Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung

Verfasst: So 3. Aug 2014, 20:40
von gluglu81
wo hats den bitte im Sommer Eis? :lol:


Die Schweiz hat von der EU die Richtlinien bezüglich solchen Zulassungen und Prüfungsbescheinigungen übernommen/angeglichen.
Was in Deutschland zugelassen ist und dort fahren darf, darf dies grenzüberschreitend auch bei uns.

sollte es ich bei der Prüfbescheinigung jedoch nur um ein profisorisches übergangsdokument handeln bis du den richtigen Ausweis bekommst geht das allerdings nicht. Solche sind im Ausland in aller Regel nicht gültig.
deutsche Mofaprüfbescheinigung
Wenn du damit also den normalen Mofaführerschein meinst, dass ist absolut kein Problem und in der CH gültig. Es könnte jedoch sein das du eine Zusatzverschierung benötigst...
zumindest früher war das so wenn man als Schweizer mit dem Mofa nach Österreich oder Deutschland wollte. Diese gabs bei der Versicherung für 5.-Fr. Inzwischen wurde das anscheinend abgeschafft zumindest in diesem konkreten Beispiel.
trotzdem solltest du das vielleicht kurz bei deiner Versicherung anfragen.
Auch wenns in der Schweiz keiner kontrolliert und keiner danach fragen wird, weiss man ja nie was passiert.
Im Ausland ohne Versicherungsschutz zu fahren kann teuer und unangenehm werden sollte etwas passieren.

Re: Mit Mofa in die Schweiz (mit deutscher Prüfbescheinigung

Verfasst: So 3. Aug 2014, 20:59
von addy33
ja, da du in deinem land ja Legal rumfährst, darfst du dies im normalfall auch im ausland. (keine regel, aber bei nachbarländer grundsätzlich anwendbar)


wie vom gluglu erwähnt, musst du abklären, ob deine motorradhaftpflicht im ausland gültig ist. ansonsten wäre es nicht legal. die polizei wirds nicht beanstanden, aber dein portemonaie wirds dir danken, falls ein unfall passiert ;)