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Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: Sa 1. Feb 2014, 18:25
von Velusable
Hey Leute,.. Ich hab ein Pony und wollte wissen, welche Teile im Tuning noch Legal sind und welche nicht. wenn mir jemand ein Link senden würde wär das echt cool! :D naja also ich würde den Lenker wechseln wollen (einen tieferen Lenker kaufen) und die Griffe und die Sitzschale. Sind diese Teile noch legal? :moto2: :chop: :lol:

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: Sa 1. Feb 2014, 19:13
von Bikeman
Die Frage kann dir so keiner beantworten. Tuning im Sinn von frisieren ist immer ilegal ... andere Zubehörteile müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Für Lenker ist zB die Breite begrenzt, Scheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen usw. Frag den Verkäufer, der muss das wissen.


....http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

ab Art 175 sind die Mofas beschrieben

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: Sa 1. Feb 2014, 21:38
von addy33
Bikeman hat geschrieben:Scheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen

das ist beim mofa genial, die beleuchtung muss nicht Typengeprüft sein :thumbup

theoretisch reicht auch ein Teelicht :lol:

den entsprechenden gesetztesartikel finde ich grad nicht :oops:

vor nem guten monat fand ich den auf admin.ch razfaz... entweder sind die gesetzesbestimmungen für mofas deutlich anspruchsloser geworden, oder ich bin einfach unfähig :spinner


EDIT:


ooooooh... die bestimmungen sind wohl härter geworden :surprised:

ich mag mich noch genau dran erinnern, dass da stand, "die fahrzeugbeleuchtung muss nicht typengeprüft sein, solange sie genug hell sind"

naja... so ändern die zeiten... wobei die neuen gesetze auch leicht dehnbar sind...
Art. 179aBeleuchtung

1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.
vorn: ein Abblendlicht;
b.
hinten: ein Schlusslicht.

2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.
ein Fernlicht;
b.
ein Standlicht;
c.
ein Bremslicht;
d.
Richtungsblinker nach Artikel 142; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
e.
eine Kontrollschildbeleuchtung;
f.
Tagfahrlichter.

3 Abblendlichter mit Glühlampen der Kategorie S3 müssen dem ECE-Reglement Nr. 56 entsprechen, Abblendlichter mit Halogenglühlampen der Kategorie HS2 dem ECE-Reglement Nr. 82. Abblendlichter mit anderen Leuchtmitteln sind zulässig, wenn sie gleichwertigen Anforderungen genügen.

4 Schlusslichter müssen dem ECE-Reglement Nr. 50 entsprechen.

5 Weitere Lichter sind untersagt.

---
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4693).

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: Sa 1. Feb 2014, 22:13
von Bikeman
addy33 hat geschrieben:
Bikeman hat geschrieben:Scheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen
FALSCH!!!
... nextes Mal zuerst lesen, Addy :wink: ... und das 'FALSCH' solltest du noch rausnehmen..

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: So 2. Feb 2014, 00:23
von addy33
haste recht...

aber sie brauchen kein prüfzeichen :geek:

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: So 2. Feb 2014, 10:59
von Bikeman
addy33 hat geschrieben:...aber sie brauchen kein prüfzeichen :geek:
... doch.. :wink: .. Wenn die ECE 56 erfüllt ist, muss ein Prüfzeichen drauf .. genau dieses Zeichen ist ja dann der Nachweis, dass das Teil konform ist

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: So 2. Feb 2014, 11:42
von addy33
nene, lies den rot markierten teil in dem von mir vorhin geposteten artikel:
3. Abblendlichter mit Glühlampen der Kategorie S3 müssen dem ECE-Reglement Nr. 56 entsprechen, Abblendlichter mit Halogenglühlampen der Kategorie HS2 dem ECE-Reglement Nr. 82. Abblendlichter mit anderen Leuchtmitteln sind zulässig, wenn sie gleichwertigen Anforderungen genügen.

4. Schlusslichter müssen dem ECE-Reglement Nr. 50 entsprechen.

nur das rücklicht muss konform sein :geek:

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: So 2. Feb 2014, 11:52
von Bikeman
.. sag mir erst n anderes Leuchtmittel.., dass verfügbar und zahlbar ist.. :wink:

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: So 2. Feb 2014, 12:58
von addy33
LED 8)

koreanische unlizensierte, ungenormte atomglühlapen :mrgreen:

und die bestimmungen beschränken sich nur auf die Leuchte, so wie ich das da rauslese...

lichtrückwerfer sind egal... also n kleines bruchstück spiegel aus dem bauschutt :thumbup

Re: Welche Tuningteile sind Legal?

Verfasst: So 2. Feb 2014, 14:17
von Bikeman
Abblendlichter mit anderen Leuchtmitteln sind zulässig, wenn sie gleichwertigen Anforderungen genügen.... das fettrote ist der springende Punkt.. Dein anderes Leuchtmittel muss ALLE Anforderungen der ersten beiden mehr als erfüllen... ich habe etzt keine Lust die ganze VTS nachzulesen, aber ich wette fast, dass iw steht, dass das Zeux entweder n ECE-Dings hat, oder du es sonst einzeln abnehmen lassen musst.

Die Beleuchtung ist sicherheitsrelevant und im Falle eines Unfalls werden die erst mal fragen, ob deine Beleuchtung normkonform ist. Wenn sie's nicht ist, musst du entweder SEHR gute Argumente haben .... oder n anderen Namen annehmen und auswandern..