Der stärkste 50ccm

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ts1
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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von ts1 » Fr 3. Mai 2019, 09:24

In Deutschland gibt's das schon lange, wobei man den "richtigen" (EU-weit anerkannten) A1 macht.
12 Pflicht-Fahrstunden, zuvor Übungsstunden nach Bedarf, davor 16 Theorie-Doppelstunden (90min.)
Ist nicht billig.
Die Ösis haben den viel einfacher zu erhaltenen Code 111 zum B dazu. Dreistellige Codes gelten nur national. Warum die selbst nicht wollten, dass es im Ausland anerkannt wird, weiß ich nicht.

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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von cj3b » Mo 6. Mai 2019, 08:15

ich habe noch etwas - 8-tung Ironiemodus ein :lol: - gefunden bei meinen Stammtisch und Schund-TV Recherchen - Ironiemodus aus :lol: :

https://brechbuehl-2rad.ch/achtung-vor- ... einreform/

https://stva.zh.ch/internet/sicherheits ... V2019.html

Ist von von Anfang 2018, weiss nicht in wieweit dies so noch in Vorbereitung ist....

Abgesehen obs nun kommt in 2-3 Jahren oder nicht, wenn du jetzt eine 50er fahren darfst, ändert sich mit grosser Warscheinlichkeit nichts bis du mindestens eine 125er fahren dürftest....

so long

Greez
Zuletzt geändert von cj3b am Mo 6. Mai 2019, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von cj3b » Mo 6. Mai 2019, 09:18

"...Die Ösis haben den viel einfacher zu erhaltenen Code 111 zum B dazu. Dreistellige Codes gelten nur national. Warum die selbst nicht wollten, dass es im Ausland anerkannt wird, weiß ich nicht...."

Das mit den nationalen Kategorien ist so eine Sache, die gegenseitige Anerkennung o.Ä. kann ja ab und zu zu gewissen Konflikten führen... :P

https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... atsaffaere

...obwohl ja, zumindest mit der Schweiz, zugegebenrmassen zwar ein altes, aber bis Dato noch gültiges Abkommen besteht zwischen CH und A.. :spinner

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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von gluglu81 » Mo 6. Mai 2019, 09:44

Moment... der Führerschein selbst ist schon gültig.
Es ging nur um das Landesspezifische Mindesalter.

CH 14
AT 15
DE 16

Der Ausweis ist schon gültig... abrr erst ab entsprechendem Alter.

Ich hab meinen Töffliausweis auch mit noch 13 erhalten, fahren durft ich aber auch erst am tag des 14ten Geburtstags.
BildBildBildBildBildBild

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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von cj3b » Mo 6. Mai 2019, 12:23

ja, das ist schon klar, zeigt lediglich das selbst mit bilateralen Abkommen vermeindlich gleiche Kategorien doch abweichen können. Wie ts1 es beschrieben hat mit den Zusatz in Österreich bei den Kategorien. :O.O zum glück wussten wir das zur Jugendzeit (noch) nicht als wir mit den Mofas auf "Weltreise" gingen :lol:

In Italien ist es soweit ich weiss wieder ab 14 (Patentino oder so heisst da der Mofaführerschein).....

Deshalb finde ich eine Harmonisierung der Ausweiskategorien schon sinnvoll, die Mühlen mahlen halt einfach langsam, da eben all solche "lokalen" Kategorien irgendwie miteingebunden werden müssen oder sollten. (man will ja keinem eine amtliche gültige Fahrerlaubnis wieder entziehen etc.)

Das Alter ist ja das eine, aber in DE sind ja Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h typisiert (Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird.) Dann wäre es ja faktisch gesehen auch illegal wenn ich nur den Mofausweis habe, dieser aufgrund des Alter auch gesetzteskomform ist, ich aber mit einem Mofa welches ja bei uns 30km/h typisiert ist da rumgurke...... :facepalm:

Aber hat ja nichts mit der Ursprungsfrage zu tun....

Ich persönlich würde mir, wenn ich heute 16 wäre, kein 50erli mehr antun, sondern die 2 Jahre noch absitzen und dann auf etwas "grösseres" steigen.

schöne Woche
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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von daenou » Mo 6. Mai 2019, 16:48

cj3b hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 12:23
aber in DE sind ja Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h typisiert (Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird.) Dann wäre es ja faktisch gesehen auch illegal wenn ich nur den Mofausweis habe, dieser aufgrund des Alter auch gesetzteskomform ist, ich aber mit einem Mofa welches ja bei uns 30km/h typisiert ist da rumgurke...... :facepalm:
Nö, wenn Du in Deutschland mit einem Mofa rumgurkst, welches in der Schweiz eingelöst ist (gültige Nummer inkl. Vignette) :schweiz , dann darfst Du dort mit Vollgas fahren. Wenn du es aber nach DE exportieren willst, dann musst Du es zuerst auf 25 runterfrisieren, :stop: bevor Du es dort einlösen kannst.
Piaggio Si Vario, original, ausser 12x12 Vergaser mit 48-er Düse, Polini 'Rennfilter' und Sito-Auspuff 22/25mm.
Fährt jetzt 44, seit der Töfflimech die Zündung neu eingestellt hat.

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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von ts1 » Mo 6. Mai 2019, 17:26

Mofas können in .de mit "Prüfbescheinigung" gefahren werden.
Eine Prüfbescheinigung ist aber kein Führerschein (Fahrerlaubnis). Aber nur Fahrerlaubnisse werden laut EU-Recht anerkannt - zumindest ab 18 Jahren.

Schweiz ist weder EU noch EWR, also zieht nur das fast-globale "Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr".
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html

Kap I, Art.3 Punkt 5 regelt die "Motorfahrräder".
Doch Österreich hat diese Klasse gar nicht eingeführt, sondern subsummiert diese unter Krafträder, verlangt mindestens Klasse AM.
Streng nach den Buchstaben des Gesetzes sehe ich die österreichische Position als korrekt an.
Kleinkariert ist es trotzdem! Aber so sind wir halt, da nehmen sich A/CH/D (/NL/...) alle nichts.

Ob ein schweizer Töfflifahrer in Deutschland 30km/h (oder seien wir ehrlicher: 40-80km/h :twisted:) fahren dürfte, sehe ich noch nicht als bewiesen an.
Prinzipiell darf er und seine Kiste zwar fahren.
Aber das Wiener Übereinkommen regelt nur das prinzipielle, keine Details wie Höchstgeschwindigkeit.
Dürfte ein Deutscher auf Schweizer Autobahnen 200 km/h fahren?

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Re: Der stärkste 50ccm

Beitrag von cj3b » Mo 6. Mai 2019, 22:22

... interresant Lektüre das Wiener Abkommen!

@ ts1: ich denke nach den ersten Leseproben auch dass man nicht illegal Unterwegs wäre. Nur eine technische Höchstgeschwindigkeit einer Fahrzeug Kategorie hat nichts mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit einer bestimmten Strassen Kategorie zu tun. Aber es kann natürlich sein dass ich allenfalls nur 25km/h mit dem Mofa fahren dürfte.....

Auch wenn's nur hypothetische ist, finde solche Fragen ab und zu noch recht witzig....
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