Moment... der Vergleich hinkt etwas...
--> das eine ist eine technische Änderung
--> das andere eine Geschwindigkeitsübertretung.
Dürfen Teile beschlagnahmt werden?
Grundsätzlich ja, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Besteht der Verdacht das einer Rückfällig wird, also zb. den frisierten Zylinder wieder montiert, dann dürfen die Teile konfisziert werden.
Die Frage ist also nicht ob sie dürfen, sondern unter welchen Umständen.
Entscheiden tut das auch nicht die Polizei, sondern der Richter.
Spoiler für teuer?:
PartyBus36 hat geschrieben:Ich kann dir eines sagen:
Wenn ich gewusst hätte wie hoch die Strafe war, hätte ich nie frisiert
Bin noch vor ca.3 Monaten mit Airsal 65ccm, 15mm Vergaser und 22mm Auspuff rumgefahren. Topspeed ca.55-60km/h.
Polizei erwischte mich, hab gesagt dass ich etwas am Zylinder geändert habe, musste dann anschließend auf den Posten und ein paar Aussagen machen.
Haben dann den Fahrzeugausweis und die Nummer des Mofas weggenommen, kriege ich wieder, sobald ich das Mofa beim Strassenverkehrsamt vorgeführt habe.
Er sagte auch, Mofas oder frisierte Teile beschlagnahmen dürfen sie nicht mehr.
Auf jeden Fall, später kam die Strafe:
110Fr. Busse (60Fr. Busse, 50Fr. Gerichtskosten)
Dann habe ich später noch vom Verkehrsamt einen Brief bekommen.
1 Monat Ausweisentzug infolge mittlerer Verkehrsverkehrsverletzung
Und nochmals 100Fr. Administrativgebühren.
Die Einsicht kommt halt immer später
also 210.- Fr +1 Monat Billet Entzug?
find ich eigentlich relativ fair... auch wenn ich die handhabe mit dem Billet Entzug bei nem Mofadelikt so noch nicht kannte.
Für mich als Autofahrer wäre sowas allerdings sehr ärgerlich und umständlich.
ich nehme an, dass du den Gerichtsentscheid dazu schriftlich bekommen hast.
könntest du diesen oder einen Teil davon bitte publizieren?
Ich würde gerne wissen auf welche Paragraphen sich das Urteil beruft.
übrigens:
du bist, abgesehen vom Biletentzug auch gut 30% günstiger davon gekommen als ich damals mit 17jahren... das war 1998.
Fahren ohne Prüfung, Fahrzeug nicht zugelassen und nicht StV konform, keine Papiere, kein Helm 350.-Fr
(zum Glück hat der nette Dorfpolizist damals im Raport unterschlagen das ich ihm davon gefahren bin, aber ohne Helm hats nichts genützt, er kannte mich schon)
Biletentzug gabs damals zum Glück keinen.
wird eigentlich dann bei der ganzen sache keine rücksicht mehr genommen, seitens der richter, darauf was das tempolimit auf der strasse war ? z.b. wenn mit 60 innerorts gefahren wurde ?
Gott sprach zu Moses, kupple beim schalten sonst krost es.
Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.
Das war auf einer 80er Strecke, daneben hat es einen ca.4m breiten Veloweg. Auf dem bin ich gefahren, innerorts ist es eh zu gefährlich mehr als 40 zu fahren.
Polizei ist mir anscheinend nachgefahren
Könnte nichts durch den Rückspiegel erkennen, da er durch die Geschwindigkeit so vibriert hat
da steht eigenlich nicht so eindeutig das er 55kmh gefahren ist, sondern dass das Motorfahrrad eine geschwindigkeit von 55kmh erreichen kann.
Edit: obwohl... mit datumsbezug würde eigentlich schon bedeuten das es sich um die Tat ansich handelt, bzw. du mit der Geschwindigkeit erwischt wurdest.
aber ich glaub kaum dass die gemessen haben...
so blöd es auch tönt die bittere Quittung gibt es später im Leben, wenn du mal ein Auto oder Töff versichern willst, dann müsstest du dann bei solchen Standardfragen angeben das mal der Lappen eingezogen worden war, und schon zahlst du für ne Gurke nen Horrorversicherungsbetrag
Babaloo hat geschrieben:Es gibt 100derte solcher Themen hier. => Suchfunktion
Sobald das Hödi schneller als 30 Km/h fährt gilts als frisiert. Alles darüber ist eine Straftat. Da gibts keine Abstufung. Dein frisiertes Hödi hat auf öffentlichen Strassen nichts mehr verloren. Soviel zur gesetzlichen Grundlage.
Dann:
Wenn ein Unfall baust, hast ne gute Chance Dich & Deine Eltern finanziell zu ruinieren. Die Versicherung wird übelst Regress machen.
I dem fall ist es so dass z.bsp ein kolbenfenster nicht verboten ist wenn es max 30 fährt?
Und ist das von kanton zu kanton unterschiedlich (GR) ?
Hallo Zusammen
Weiss jemand, was die strafe ist, wenn ich mit 14 jahren mit einem Friesirtem Mofa von er Polizei erwischt werde?
Ich rede von hartem Tuning, Sprich 70ccm Zylinder/17,5mm Vergaser/Techno Boss
Jugendanwaltschaft, Sperre für Führerschein, Sozialarbeit, Busse, Führerschein Entzug usw.
Tuning ist OK, aber achtet darauf dass alles Technische io ist. Bremsen müssen Tiptop sein, es hängt euer Leben dran.
Das wichtigste ist aber:
Jammert nicht wenn ihr erwischt werdet.
Ich habe bis anhin Glück gehabt,
Aber die Jungen hier in der Gegend
sagen auch, dass sie von den Bullen gefiggt worden sind.
Ich bin ja schon etwas älter und verstehe diese neuen Redewendungen manchmal nicht.
„Hartes“ Tuning bedeutet:
Sprich 70ccm Zylinder/17,5mm Vergaser/Techno Boss
Was ist denn „weiches“ Tuning, läuft da einfach der Tacho schneller?
Unter ''Weichem'' Tuning verstehe ich einfach leichteres tuning, womit nicht sehr hohe geschwindigkeiten erreicht werden z.B. ein topspeed von 50 km/h. Mit dem oben gennantem Setup komme ich locker über 50 km/h.