Seite 4 von 5

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 13:13
von addy33
Dann gehst du mal mit dem datenblatt und diesen zezteln zum streifenposten... und dragst da einfach mal nett nach, ob da vieleicht ein fehler unterlaufen sei.

Wenn du glück hast, gerätst du an nen netten polizisten, der der saxhe auf den zahl fühlt, im schlimmsten fall sagt er dass du ein offizielles beschwerde schreiben (oder wie das heisst) ausfüllen musst....

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 13:19
von gluglu81
das nennt sich *Einspruch gegen die verfügung erheben*...
und das musst du offiziel tun oder gar nicht... dazwischen gibts nichts.


was mich komisch dünkt...:

du hast nen ZA50 motor mit ori 18er Ritzel. Ist der Motor auf dem Maxi typenfremd? bzw. wär ori ein E50?

und:
Den ori 10er Bing vergaser und ori zylinder aber das teil läuft 47kmh auf der Rolle?

also das da nix geändert wurde glaub ich nicht.
Dann wäre ja nur der Auspuff anders und nur damit läuft das teil nicht über 40kmh. :?

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 13:26
von Bikeman
Christiank. hat geschrieben:].. es war ein ZA50 Supermaxi Motor verbaut mit einem originalen 10mm Bing Typ 18 und einem Originalen 18er Ritzel, der Supermaxi Zylinder war auch unbearbeitet, trozdem wurden mir alle 3 Sachen, wie ich es jetzt mal sage, Geklaut.
..

.. wenn der Motor da dran gehört und die Teile Original waren, solltest du Beschwerde einlegen. Hast ja 30 Tage Zeit .. Rückgabe der Teile und Reduktion der Kosten für die (offensichtlich mangelhafte) technische Expertise verlangen

Steht nirgends eine Rechtsmittelbelehrung? Würde mich auch interessieren.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 13:54
von Christiank.
Daa iat halt die Frage ob es sich übwrhaupt lohnt, vorallem sollte da ja eigentlich ein e50 2. GEN drinn sein und kein Za50 Supermaxi. Übigens, ganz ori wR sie nicht bis auf den Auspuff, sie hatte einen komplett abgedrehten Zylinderkopf, 2 0.5mm statt einer 0.3mm Fussdichtung, 7mm Kolbenfenster und dazu noch einen 1mm Schliff.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 14:11
von gluglu81
Dann hast du verloren...
Sei froh haben sie den motorblock nicht auch noch konfisziert.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 14:18
von Christiank.
Um ganz ehrlich zu sein ist mir der Motor Egal, da wär eh ein Za50G rein gekommen, was mich Aufregt is das die so Fette Schnitzer gemacht haben. Übrigens, ich wusst nichtmal das es Verboten ist einen anderen Motor zu Verbauen, mit dem Motor ist sie jetzt auch schon seit knapp 4 Jahren zugelassen, 25'000km und das Getriebe will so langsam nichtmehr(deshalb hatte ich auch dwn Motortausch gegen einen Za50G geplant.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 14:46
von gluglu81
das ist leider so mit den "schnitzern"... die haben keine Ahnung.

Leider ist es auch so, dass du nunmal nicht original unterwegs warst.
Ob der Rest nun rechtens ist oder nicht spielt da kaum ne rolle.

War bei mir auch so. Da nützt ne Einsprache leider nicht viel, da der grundsätzliche Tatbestand nunmal einfach gegeben ist.
Der Rest sind, egal ob korrekt oder falsch einfach nur Beilagen weswegen du vielleicht teilweise recht bekommst, aber nicht gänzlich.
Somit bleibst du auf den Einsprachekosten mehrheitlich sitzen, was dich mehr kostet (Zeit, Geld, nerven) als einfach in den sauren Apfel zu beissen.

Ich wünscht es wäre anders, aber es lohnt sich einfach nicht.

hätte man genügend Geld und Zeit könnte man sich daraus natürlich einen Spass machen und Einsprache erheben, aber wer hat das schon? :thumbdown

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 19:26
von Christiank.
Mal ein kleines Update was bei mir bisher noch passiert ist: ich habe Anfang Dezember noch einen Strafbefehl geschickt bekommen in welchem steht das ich nun Vorgestraft bin und zum Verkehrsunterricht muss, das ganze ist, da ich gebürtig Deutsch bin, auch an das Amt für Migratin gegangen. Es war dazu noch eine Angabe dabei dass die Gebühren nur für den Zettel 240Fr kosten sollen, jedoch war noch kein Zahlschein dabei. Mitte Dezember ist noch was vom StVa gekommen: Ich hab meinen Führerschein nun auf Probe bis Ende 2019. Das bedeutet das ich kein einzigen Strafzettel oder ähnliches bekommen darf, sonst ist mein Schein weg. Mir ist ausserdem aufgefallen das die Polizei meinen Fahrzeugschein nicht mitgenommen haben, der ist immer noch bei mir und hat auch keinen anuliert Stempel drin.

Strafe ?!

Verfasst: Mo 27. Aug 2018, 19:40
von Torpedo503
Hallo liebe 2 Takt Tuning Freunde . Ich selbst bin auch begeisteter schrauber und tüftler und habe mir bis jetzt auch nur sorgen gemacht was ich als nächstes noch frisieren oder schneller und stärker machen kann . Nun hab ich den Bericht im Blick gesehen und gefeiert mit 96 kmh fiel der polizei ein mofa auf :D
Nun frag ich oder sorge ich mich mehr darum was ist genau die Strafe für ein solches vergehen? Ich meine giebt es ein fuhereschein entzug bzw nimmt mann mir den fühereschein fürs Auto auch weg ?

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mo 27. Aug 2018, 20:01
von Bikeman
Sali
ich habe deinen Beitrag ins passende Thema verschoben. Lies das alles durch, dann hast du eine ungefähre Vorstellung.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 20:06
von Zweinullzwei
Wenn das Tuning über die 49ccm bzw. 50ccm geht, erscheint es mir noch wichtig zu wissen ob ein Führerschein der höheren Kategorie vorhanden ist. Sollte der Führerschein vorhanden sein, ist es wenigstens nicht, ein Fahren ohne diesem.
Technische Abänderungen sind bei Mofas so eine Sache. Gesetzlich ist zum bspl. beschrieben das es zwei funktionierende Bremsen haben muss. Was ja eigentlich bedeuten würde, man darf Scheibenbremsen montieren sofern es ordentlich funktioniert. Die Zündung ist auch ein Thema, den eine CDI Zündung kann auch nicht einfach verändert werden.
So ist es dann wie immer wo Menschen am Werkeln sind, alles im ermessen des Polizisten wie Richters.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 20:16
von Bikeman
Sali Björn
Nope .. Scheibenbremsen oder CDI darfst du nicht einfach so dranbauen .. das Zauberwörtchen heisst Typenschein .. legal ist der Hödi nur, wenn ALLES wie im Typenschein beschrieben und ergo so Typengeprüft ist.

Gesetzeskonform wären Scheibenbremsen, es gibt auch n typengeprüften Hödi mit Scheibe vorne... weiss grad nicht mehr wie das Ding heisst

... hier kannst du es bitzeli nachlesen ..

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 21:17
von addy33
Eine überschreitung von 30kmh (bzw. 33) oder einer erhöhung der leistung über 1Kw übersteigt die kategprie mofa im gleichen, wie eine hubraumerhöhung über 50ccm.

Daher ist deine aussage mit der höheren kategorie nur auf den hubraum bezogen nichtig. Denn dies kommt bei jeder art tuning zustande ;) es liegt nun am untersuchungsrichter (oder der staatsanwaltschaft) was in einem individuellen fall belangt wird. In 95% der fälle wird weniger belangt, als dass sie dürften. Manch einer hat halt pech....

Die gesetze die du ansprichst, richten sich an eine neu immateikulation, oder einer technischen abnahme eines umbaus durchs STVA.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 21:22
von Zweinullzwei
Natürlich hast du Recht. Aber kann jemand etwas dagegen argumentieren wenn es um Sicherheit geht? Es ist Fakt das die Scheibenbremse ein mehrfaches an Sicherheit bringt. Das lasse ich mir nicht nehmen, selbst wen das Möf nur 30km/h läuft. Es ist nicht Original am Puch, aber die Technik ist bewährt bzw. heutiger Standard.
Mir ist aber klar, nur Original ist zugelassen.

Dann ist es im Grunde ein fahren eines nicht Typen geprüften Fahrzeugs und Fahren ohne richtigen Versicherungsschutz.


Wen wir schon davon sprechen:
Hat jemand einen Typenschein eines Puch Maxi S?
Es würde mich einmal Interessieren was da alles beschrieben ist.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 09:11
von gluglu81
Da machst du es dir zu einfach mit deinem Pseudoargument. :nein:

Ein Bremsscheibenumbau ist nicht zulässig da dieser nicht abgenommen/geprüft wurde. Folglich ist die Sicherheit auch nicht gewährleistet.

Das gilt für die ganze Konstruktion, denn was nützt einem eine gute Bremse wenn bei Betätigung zb. die Gabel einknickt oder die Bremsaufnahme der Felge oder des Bremssattels bricht?

Da gibts nichts zu diskutieren. Nicht original ist nicht original.
Aber es gab durchaus ein Mofa mit Scheibenbremse ab Werk, wenn auch per Seilzug, nämlich das Alpa Bora.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 11:47
von Zweinullzwei
Original ist nicht Original, da gibt es nichts zu diskutieren. Da hast du natürlich Recht.
Aber:
Wer sagt das die Bremse nicht geprüft ist ? Sie mag wohl nicht auf dem Puch geprüft sein, aber auf einem anderem Fahrzeug sehr wohl.
Die Diskussion ist aber so oder so Sinnlos, da es ja nicht Original ist. Also darf man nicht einmal die Nachbau Sachen verwenden.

Die Scheibenbremse sollte so oder so nur in Verbindung mit einer rechten Gabel montiert werden. Das System muss miteinander harmonieren und wen man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man die Finger davon lassen.

Wenn es dann einmal dazu kommt, das ich mich rechtfertigen müsste bzw. eine Strafe kassieren würde, so jammere ich auch nicht rum und nimm es wie ein Mann. Für mich gillt : Wer einem Prüfbericht mehr vertrauen schenkt als seiner Erfahrung, sollte sich einmal Gedanken machen über das Prüfferfahren. :wink:

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 16:04
von Bikeman
....
Zweinullzwei hat geschrieben:Für mich gillt : Wer einem Prüfbericht mehr vertrauen schenkt als seiner Erfahrung, sollte sich einmal Gedanken machen über das Prüfferfahren.
... uiiuiiuii .. die Aussage solltest du überdenken .. du vertraust dein Leben jeden Tag x mal Sachen/Teilen an, von denen du kA hast wie sie geprüft wurden

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 20:31
von Zweinullzwei
Wie auch immer, die einen verlassen sich auf Tinte und ich eben auf meine eigenen Erkenntnisse.
Es gibt Firmen die auf dem Papier alles versprechen und behaupten. Am Ende kann man dieses gerade noch zum A.... Wischen brauchen.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 26. Sep 2018, 13:45
von Bikeman
Zweinullzwei hat geschrieben:Es gibt Firmen die auf dem Papier alles versprechen und behaupten
... dieses Statement ist ok.. das andere schoss offensichtlich es bitz übers Ziel hinaus. Ich trau jedenfalls den Bremsen an meinem Auto .. ob ich der von dir montierten Scheibenbremse auch trauen würde, weiss ich nicht, auch wenn du mit deine Erfahrungen hast :wink:

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Mi 26. Sep 2018, 22:29
von Christiank.
Zweinullzwei hat geschrieben:Wer sagt das die Bremse nicht geprüft ist ? Sie mag wohl nicht auf dem Puch geprüft sein, aber auf einem anderem Fahrzeug sehr wohl.
Die Diskussion ist aber so oder so Sinnlos, da es ja nicht Original ist. Also darf man nicht einmal die Nachbau Sachen verwenden.

Die Scheibenbremse sollte so oder so nur in Verbindung mit einer rechten Gabel montiert werden. Das System muss miteinander harmonieren und wen man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man die Finger davon lassen.
Nur halt das es hier nicht nur um die Gabel, Bremse und Felge geht, sondern auch darum das der Rahmen stark genug ist und die Gabel ohne komische Platten und Adapter die kaputt gehen könnten montiert wird, der Sitz genügend Halt bietet, der Lenker das ganze aushält usw. Dir nützen die besten Bremsen absolut nichts wenn nach dem 5. mal starken Bremsen der Rahmen oder der Lenker bricht.