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Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 21:58
von Bikeman
gibt's hier eigentlich n Juristen unter den Töfflibueben? oder einen Jus-Studenten? die Bussen für die frisierten Hödi müssen ja auch iw geregelt sein .. kennt da einer die Rechtsgrundlage? was wird eigentlich gebüsst? Die Geschwindigkeitsübertretung? oder das ändern der Teile? Bekommt einer, der mit 35 km/h Original unterwegs ist auch ne Busse?..

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Do 17. Mär 2016, 22:59
von GlamBobber
Du musst halt ori fahren.... :^^
Dann hast Du diese Probleme nicht...Und immer anständig bleiben. Und nie die ganze Wahrheit sagen. (Frag mal Atilla...) :rules
:lol:

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 11:33
von gluglu81
da war wohl einer in Uznach unterwegs... Biki, warst du das etwa? Hast du bei den Personaldaten gelogen? So jung siehst du doch gar nicht aus...

http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/ ... i-10184165

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 12:08
von RennAirCH
haha anfänger^^

also wenn du nen rennsatz über 49cc drauf hast ist es fahren ohne fahrerlaubnis da du mit dem töffli ausweis nicht über 49cc fahren darfst.
( bitte korrigieren wenn falsch)

greeez

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 12:31
von gluglu81
nein... das ist nicht so differenziert.

es spielt keine rolle ob du nur "ein bisschen" frisierst (zb. kolbenfenster, Plombe ziehen usw.) oder ob du einen "krassen" 47er Rennsatz montierst.
Rechtlich ist es so, dass du max. 50ccm und max. 30kmh fahren darfst. Egal ob das eine oder andere missachtet wird, die Fahrerlaubniss erlischt so oder so.
Sogar bei einem Originalen Mofa kannst du ärger bekommen wenn dieses, zb. weil "gut eingefahren" mehr als die 30kmh läuft.


im aktuellen Fall oben aus den Medien ist es aber so, dass das Mofa gar nicht eingelöst war.
Zudem war der junge Mann ohne Kontrollschilder unterwegs
bzw. im 2ten Fall:
Zudem fuhr der Mann trotz Entzug des Führerausweises.

Weiter bemerkten die Polizisten, dass das Kontrollschild nicht auf das Zweirad zugelassen war.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 12:59
von Taurus68
Solche Töfflibuebe, wenn man sie denn so bezeichnen kann, sind einfach nur dumm!

Wenn man schon frisiert rumfährt, muss das Mofa technisch in einwandfreiem Zustand sein (Licht, Bremsen, Rückspiegel usw), darf nicht zu lautstark sein und muss eingelöst sein.

Wenn man dann noch im Sichtfeld der Polizei umdreht, um sich der Kontrolle zu entziehen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Freund und Helfer kein Pardon kennt...!

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 17:07
von Bikeman
Bikeman hat geschrieben:gibt's hier eigentlich n Juristen unter den Töfflibueben? oder einen Jus-Studenten? die Bussen für die frisierten Hödi müssen ja auch iw geregelt sein .. kennt da einer die Rechtsgrundlage? was wird eigentlich gebüsst? Die Geschwindigkeitsübertretung? oder das ändern der Teile? Bekommt einer, der mit 35 km/h Original unterwegs ist auch ne Busse?..
.. hüstl .. hat noch einer Antworten die zu den Fragen passen?

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 22:22
von gluglu81
1. techn. Änderungen sind verboten.
2. auch ori mofas die schneller als 30kmh laufen sind NICHT erlaubt, auch wenn sie original sind.

was da genau gebüst wird weiss ich nicht... aber der Schmierlappen hat ja nen gewissen Ermessensspielraum, also nur ne Verwarnung, Busse oder gleich ne Anzeige. Für fehlende Teile, Helm, Licht usw. gibts ja nen Bussenkatalog.

Wie es bei frisierten Teilen genau ist weiss ich nicht, aber im Ernstfall wird das Mofa zwecks techn. Kontrolle einbezogen, somit kommts auch zu ner Anzeige.
Dieser "admininstrative Aufwand" wird sicher verrechnet, MFK beim Auto kostet bekanntlich auch, auch wenn sie nichts finden :facepalm:

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 22:33
von Bikeman
eben.. genau das nimmt mich wunder.. loslassen der Lenkvorrichtung kostet 20.-- ... ohne Helm fahren 30.-- usw... das ist alles eindeutig geregelt. und der Ermessenspielraum des Sheriffs beschränkt sich darauf, ob er's gesehen hat oder nicht.. er kann nicht einfach mal 25.-- einsetzen.. das Ganze ist iw in ner Bussenverordnung geregelt.

Und für's frisieren müsste es etwas Ähnliches geben .. eine Rechtsgrundlage eben..
.. Geschwindigkeitsübertretung .. Betriebssicherheit .. was weiss ich ..

hat einer ne aktuelle Busse / Verzeigung oder so wegen fahren mit einem frisierten Hödi? .. bitte alles hier reinstellen.. (Namen könnt ihr ja abdecken :^^ )

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 22:47
von Babaloo
Musst mal etwas rumsuchen. Als unsere Möchtegern Sheriffs da 3 Töfflibueben erwischten hab ich das was reingestellt.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 08:21
von idontcare
Hallo Bikeman

Ich habe diesen Link hier gefunden

http://www.bussenkatalog.ch/mofa-radfahrerbussen" onclick="window.open(this.href);return false;

Wie es beim Frisieren genau geregelt ist, kann ich nicht sagen, aber...

Puch Maxi mit 50ccm Rennsatz, 22mm Auspuff, ca. 50 Km/h, nebeneinanderfahren und fast umfliegen, kein Rücklicht => Folge war 40.- Busse und ne Verwarnung. Nächstes Mal gibts ne Anzeige

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 09:16
von buezeli00
Das kommt mir aber ziemlich mild vor.. Schön wenns bei uns auch so wäre :nein:
Ein Bekannter mit einem Puch X30 NS wurde von der Polizei erwischt mit einem 50ccm Satz. Den Zylinder nahmen sie ihm weg, er musste das Mofa natürlich neu voführen und eine Busse bezahlen, glaube 250.-. Müsste nachfragen wenn ihr es genau wissen wollt. Auf der Rolle zeigte es anscheinend 58km/h an wenn ich mich recht erinnere, mit dem Fahrer noch 45-50km/h.
Nichts mit Verwarnung.

Ich glaube so genau ist es gar nicht geregelt, jedenfalls beim Frisieren.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 09:52
von fastfish18
Bei und in ZH hat der polizist mir gesagt wen das Mofa nicht laut und nicht über 60 fährt passiert bestimmt beim ersten mal nichts ! ausser verwarnung und vorführen ..
ich hatte mit meinem sachs 55 auf der rolle [SMILING FACE WITH OPEN MOUTH AND COLD SWEAT]

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 17:56
von Bikeman
idontcare hat geschrieben:.. Puch Maxi mit 50ccm Rennsatz, 22mm Auspuff, ca. 50 Km/h, nebeneinanderfahren und fast umfliegen, kein Rücklicht => Folge war 40.- Busse und ne Verwarnung. Nächstes Mal gibts ne Anzeige
buezeli00 hat geschrieben:.. mit einem 50ccm Satz. Den Zylinder nahmen sie ihm weg, er musste das Mofa natürlich neu voführen und eine Busse bezahlen, glaube 250.-. Müsste nachfragen wenn ihr es genau wissen wollt. Auf der Rolle zeigte es anscheinend 58km/h an wenn ich mich recht erinnere, mit dem Fahrer noch 45-50km/h....
Bikeman hat geschrieben:.. hat einer ne aktuelle Busse / Verzeigung oder so wegen fahren mit einem frisierten Hödi? .. bitte alles hier reinstellen.. (Namen könnt ihr ja abdecken :^^ )

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 19:17
von idontcare
Du willst ein Foto von ner 40.- Busse?!

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 19:30
von Bikeman
kommt drauf an wie sie aussieht.. vom EZ nicht.. wenn du ne schriftliche Verfügung mit der Verwarnung drauf hast ja..


.. ich möchte Facts und nicht Geschichten vom Kollegen, der einen kennt, dem sie den Motor durchbohrt haben ..

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 19:34
von fastfish18
es ist in jedem katon anderst ...

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 19:36
von idontcare
Verwarnung war mündlich.

Auf der Busse steht nur 40.-, Ort und Datum und ne Unterschrift.

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 19:38
von Bikeman
fastfish18 hat geschrieben:es ist in jedem katon anderst ...
.. .. glaub ich nicht..

Re: Rechtsgrundlagen für Bussen

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 20:14
von buezeli00
Bikeman hat geschrieben:
fastfish18 hat geschrieben:es ist in jedem katon anderst ...
.. .. glaub ich nicht..
Ich schon.