Abkürzung durch Fahrverbot

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cryptx
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Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von cryptx » Do 28. Mai 2015, 09:30

Hallo zusammen.
Da ja die Mofasaison bereits begonnen hat :o fahre ich momentan jeden Morgen mit dem Mofa zur Arbeit. Dazu fahre ich ins 20 Minuten entfernte benachbarte Dorf, um dort den Bus zu nehmen. Auf halber Strecke der Passstrasse, befindet sich die Verzweigung zur alten Strasse, die man früher bevor es den Pass gegeben hat brauchte, um runter vom Berg zu kommen. Würde ich diese statt der Passstrasse benutzen, könnte ich um die 5min Zeit sparen. Nur leider steht da ein Fahrverbot, jedoch ist die Strasse offen für Landwirte, Forstwarte und für Arbeiter des Steinbruches der sich weiter unten befindet. So steht es jedenfalls auf der Tafel unter dem Fahrverbot.
Diese Abkürzung ist bei Radfahrern sehr beliebt und ich habe auch noch nie von jemandem gehört, der angehalten wurde.
Muss ich mir also nicht gross Gedanken machen wenn ich diese Abkürzung benutze? Wie bereits gesagt, kein Radfahrer würde auf die Idee kommen, über den Pass zu fahren, da man nur unnötig Zeit verliert.
Falls ich mal angehalten werde, würde "Meinen Eltern gehört das Land hier" als Ausrede herhalten? Ich mach mir mehr Sorgen dass es den Leuten vom Steinbruch nicht gefallen könnte, wenn ständig Radfahrer diese Strasse benützen statt von der Polizei. Dazu muss ich noch sagen, der Steinbruch befindet sich nicht direkt an dieser Strasse, man muss nochmal etwa 100m eine Nebenstrasse benutzen um dorthin zu kommen. Die Strasse ist nicht asphaltiert, um Fussgänger die sich gestört fühlen könnten, muss man sich keine Sorgen machen.
Was meint ihr dazu?

Hier noch ein Kartenausschnitt, Rot ist die Abkürzung, Grün die Passstrasse

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von gluglu81 » Do 28. Mai 2015, 10:44

unsere Meinung tut hier eigentlich nichts zur Sache... Die Beschilderung ist klar und eindeutig.
Ob sich nun die Radfahrer daran halten oder nicht ist egal, wenn einer sich gestört fühlt und es zu einer Kontrolle kommt gilt das Strassenverkehrsgesetz, Punkt aus.

Mag sein das es den Schmierlappen nicht interessiert und du mit ner Verwarnung davon kommst, aber Fahrverbot ist nun mal Fahrverbot und das gilt so wie es da steht.
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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von cryptx » Do 28. Mai 2015, 11:17

gluglu81 hat geschrieben:unsere Meinung tut hier eigentlich nichts zur Sache... Die Beschilderung ist klar und eindeutig.
Ob sich nun die Radfahrer daran halten oder nicht ist egal, wenn einer sich gestört fühlt und es zu einer Kontrolle kommt gilt das Strassenverkehrsgesetz, Punkt aus.

Mag sein das es den Schmierlappen nicht interessiert und du mit ner Verwarnung davon kommst, aber Fahrverbot ist nun mal Fahrverbot und das gilt so wie es da steht.
Danke für deine Antwort. Generell benutze ich die Abkürzung nur bei trübem Wetter, dann ist die Chance erwischt zu werden sehr gering, aber die Verlockung morgens 5min länger im Bett zu bleiben ist halt schon relativ gross :D Oder ich deklariere mein Mofa als Traktor, dann soll mir niemand kommen ich darf hier nicht durch fahren :moto1:

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von Taurus68 » Do 28. Mai 2015, 11:23

Wenn ein allgemeines Fahrverbotsschild da steht, darf auch der Radfahrer nicht durchfahren. Ansonsten riskiert er eine Busse.

Wenn das Fahrverbotsschild ein Auto und ein schweres Motorrad zeigt, dürfen Mofas und Fahrräder durchfahren.

Steht ein Fahrverbotsschild, welches ein Auto, ein schweres Motorrad und ein Mofa zeigt, darf nur der Radfahrer durchfahren.

Gluglu hat schon recht. Jeder, der gegen das Fahrverbot verstösst, kann gebüsst werden. Ob ihm das Land links und rechts der Strasse gehört, muss die Polizei nicht interessieren. Wenn du zu den Leuten gehören willst, die die Strasse befahren dürfen, musst du das auch belegen können.
Die Erfahrung zeigt, dass solche Fahrverbote von der Polizei meist nicht sehr streng geahndet werden. Wenn jedoch jemand klagt, muss sie durchgreifen.
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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von Puch Velux » Do 28. Mai 2015, 12:00

Ich wohne auch mitten im Fahrverbot (meine Eltern sind Winzer) mich hat auch schon mal der Förster angehalten, gefragt wer ich bin und dann hat er gemeint ich kann ja nicht anders nach hause kommen. Wenn ihr dort wirklich Land habt kein Problem aber sonst bringt diese ausrede nichts, der Förster weiss ja wohl wer wo Land hat.

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von cryptx » Do 28. Mai 2015, 12:40

Puch Velux hat geschrieben:Ich wohne auch mitten im Fahrverbot (meine Eltern sind Winzer) mich hat auch schon mal der Förster angehalten, gefragt wer ich bin und dann hat er gemeint ich kann ja nicht anders nach hause kommen. Wenn ihr dort wirklich Land habt kein Problem aber sonst bringt diese ausrede nichts, der Förster weiss ja wohl wer wo Land hat.
Hatte bisher 2 Begegnungen auf dieser Strasse. Einmal ein Laster vom Steinbruch, der Fahrer hat sogar noch freundlich gegrüsst, und einmal ein Bauer, der hat nur dumm geguckt. Der hätte wahrscheinlich auf einer nicht asphaltierten Strasse die steiler ist als es die Polizei erlaubt :D kein Mofa erwartet.

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von Bikeman » Do 28. Mai 2015, 17:00

Puch Velux hat geschrieben:... Wenn ihr dort wirklich Land habt kein Problem ...
.. sorry.. Blödsinn.. ein Fahrverbot ist ein Fahrverbot... da gibt es (nach Gesetz) keine Ausnahmen.

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von 2_Stroker » Do 28. Mai 2015, 17:32

Der Weg scheint dem Kanton zu gehören, nur das Land gehört euch?

Dann musst du dich an die Strassenverkehrsordnung halten. Wenn der Weg euch gehört, wird es Privatweg sein, da hätte niemand was zu melden.
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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von Taurus68 » Do 28. Mai 2015, 18:36

2_Stroker hat geschrieben:Der Weg scheint dem Kanton zu gehören, nur das Land gehört euch?
cryptx hat geschrieben:Falls ich mal angehalten werde, würde "Meinen Eltern gehört das Land hier" als Ausrede herhalten?
Das hätte er nur als Ausrede benutzt. Du hast aber richtig geschrieben, dass die Strassenverkehrsordnung gilt.
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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von Puch Velux » Do 28. Mai 2015, 22:23

Also wenn unten steht Zubringer dienst Land und Forstwirtschaft gestatet darf man durch, solange man irgendwo in diesem Fahrverbot wohnt oder Land in diesem Teil hat. Klar wenn nur eine Verbots tafel da steht ohne dieses Zubringer dienst Zeugs darf man so oder so nicht.

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von cryptx » Fr 29. Mai 2015, 13:05

Auf der Tafel steht "Land- und Forstwirtschaftsverkehr gestattet" dass ich da eigentlich nicht durchfahren darf, ist mir schon klar :moto2:
Habe von einem Freund gehört der auch in einem solchen Fahrverbot von der Polizei angehalten wurde. Sie sagten: Solange man nur mit dem Velo oder Mofa durchfährt, schauen sie in der Regel weg oder weisen darauf hin, dass man hier eigentlich nicht fahren dürfte

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von addy33 » Fr 29. Mai 2015, 13:15

das ist so... polizisten sind auch menschen und haben in ihrem strafbüchlein sogar die klausel auf "situationseinschätzende gnade" oder so ähnlich stehen... (info meines polizisten onkel).

solange es die örtlichen bewohner nicht stört ists auch ok. diese tafeln sind grundsätzlich um wohngebiete zu schützen.

wenn du schlau bist, dann fährst du nicht täglich ohne schalldämpfer am morgen um 6 uhr da durch... ich war da früher nicht so schlau :mrgreen: :hi:

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von Sachs alpa Turbo » Fr 29. Mai 2015, 19:01

Das wäre ja der beste Wecker den ich mir vorstellen kann :^^

Es gibt doch kein schöneres Geraüsch, als das von nem getunten Mofa :chop: (ausser es wäre ein Piaggio oder noch schlimmer ein Roller, dann wär der Tag im Arsch :mrgreen: )

Was bekommt man eigentlich für eine Busse, wenn sie dich schnappen und keine Gnade erweisen?

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von cryptx » Fr 29. Mai 2015, 20:59

Sachs alpa Turbo hat geschrieben:Das wäre ja der beste Wecker den ich mir vorstellen kann :^^

Es gibt doch kein schöneres Geraüsch, als das von nem getunten Mofa :chop: (ausser es wäre ein Piaggio oder noch schlimmer ein Roller, dann wär der Tag im Arsch :mrgreen: )

Was bekommt man eigentlich für eine Busse, wenn sie dich schnappen und keine Gnade erweisen?
:D :moto1:
Denke um die 10-30.- Fr. In einem bewohnten Gebiet mit allgemeinem Fahrverbot sicherlich mehr

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von Bikeman » Fr 29. Mai 2015, 21:15

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Re: Abkürzung durch Fahrverbot

Beitrag von cryptx » Fr 29. Mai 2015, 21:58

100.- Fr ? :shock: Hätte echt nicht gedacht soviel. In einem bewohnten Gebiet mit allgemeinem Fahrverbot ist das schon angemessen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass ich 100.- blechen müsste bei besagter Abkürzung, zumindest hoffe ich das :D

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