Honda NSR 50 Rothmans

Hier kommen die Bilder von euren Motorrad-Projekten rein

Moderator: MOD auf Probe

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Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » So 10. Apr 2016, 17:15

Habe mir nach langem Überlegen eine Honda NSR 50 zugelegt, die Honda wurde 1992 aus Japan in die Schweiz importiert und stand seitdem in einer Wohnung, wurde aber fast jedes Jahr mal angelassen. Insgesamt hat der Vorbesitzer über 7000.- investiert um an die Honda ranzukommen, Belege sind alle vorhanden.
Ich werde versuchen das Bike einzulösen, könnte aber kompliziert werden, ich bin aber auch drauf eingestelt dass es uneinlösbar ist. 13.20 Formular ist aber vorhanden. Ansonsten hat die Honda etwa 2 PS mehr als die neuen 50er und soll um die 110 km/h erreichen. Beschleunigung und Klang ist auch top. Werde euch auf diesem Thread auf dem laufenden halten...falls es euch überhaupt interessiert.

Gruss
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von idontcare » So 10. Apr 2016, 17:22

Cooles Gefährt 8)

Einlösen geht schon, brauchst aber ne fette Brieftasche :thumbup
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » So 10. Apr 2016, 17:27

Ja da sie sehrwarscheinlich die einzige in der Schweiz ist kommt eigentlich nur eine Einzelabnahme in Frage

Gruss
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » Mo 11. Apr 2016, 13:04

Hier noch ein Input...
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von Agusta » Mo 11. Apr 2016, 13:46

Cooles Teil, mein Sohn ist entzückt!
Gruäss


Herzlich grüsst
Agusta

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von addy33 » Mo 11. Apr 2016, 14:35

einlösen geht schon. kommt draufan, welche Kategorie...

wenn dieses Modell in einem EU Staat eingelöst wurde irgendwann mal, dann kommst du um die einzelprüfung herum. ergo kostenspaarung.

wenn sie noch in die Kriterien der 50ccm kategorie passt. dann hast dus kostengünstig...

ergo maximal 11kW was sie kaum haben wird ;) kein einziges halbes ccm über 50ccm einen maximale Gewichts/leisungsquoffizienten von 0.16kW/Kg

die maximale Höchstgeschwindigkeit ist in der Schweiz NICHT angegeben. jedoch muss man eine 75kmh tafel montieren, um zu signalisieren, dass das Fahrzeug nicht auf die Autobahn/Autostrasse darf.

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von idontcare » Mo 11. Apr 2016, 14:53

Das mit dem EU- Staat ist mir jetzt neu.. Ich meine die Schweiz ist ja kein EU-Staat.. Darum brauchts sehr wahrscheinlich eine Einzelabnahme..
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von addy33 » Mo 11. Apr 2016, 15:14

nein. nicht mehr seit irgendwie 2007 oder so. da gabs dieses Abkommen, dessen namen ich immer wieder vergesse :facepalm: seit diesem Datum muss die schweiz in EU Staaten typengenehmigte Fahrzeuge akzeptieren. einzig können wir sie neu kategorisieren.

Es ist nunmal so, dass die Schweizer MFK regeln ursprünglich besagten, dass das hintere Schutzblech z.b bis über die achse paralell zum boden betrachtet gehen muss. Dies wurde aufgelöst, durch jene verträge (seitdem gibt's auch hier legale bobber schutzbleche :^^ )

auf jedenall ist aufgeführt...
Spoiler für :
Art. 3a1Internationale Regelungen


1 Die EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und ECE-Reglemente gelten in der nach Anhang 2 jeweils verbindlichen Fassung.

2 Die Texte der zitierten ECE-Reglemente und der Normen der OECD, ETRTO, IEC, ETSI und der IBC sind weder in der Amtlichen Sammlung (AS) noch in der Systematischen Sammlung (SR) des Bundesrechtes veröffentlicht. Sie können beim ASTRA eingesehen werden. Textausgaben der Normen der OECD, ETRTO, IEC, ETSI und der IBC können bei der jeweiligen Organisation und Textausgaben der ECE-Reglemente beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, gegen Bezahlung bezogen werden.




1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Sept. 2000 (AS 2000 2433). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).

Art. 3b1Übergangsbestimmungen internationaler Regelungen


1 Für die Anwendung der in Anhang 2 aufgeführten internationalen Regelungen gelten, soweit in den Übergangsbestimmungen dieser Verordnung keine anderen Fristen vorgesehen sind, die in den jeweiligen Regelungen enthaltenen Übergangsbestimmungen, wobei für die Zulassung auf den Zeitpunkt der Einfuhr oder der Herstellung in der Schweiz abgestellt wird.

2 Wo in ECE-Reglementen abweichende Anforderungen oder Übergangsfristen vorgesehen sind, gelten die Anforderungen oder die Übergangsfristen der entsprechenden EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen.




1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Okt. 2009 (AS 2009 5705). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).

Art. 41Anwendbares Recht bei Änderungen dieser Verordnung


1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.

2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.

3 Werden an bereits im Verkehr stehenden Fahrzeugen tiefgreifende Änderungen vorgenommen, so werden diese nach dem zum Zeitpunkt der Nachprüfung vor der Weiterverwendung (Art. 34 Abs. 2) geltenden Recht beurteilt. Tiefgreifende Änderungen sind namentlich:

a.

Änderungen, die das Konzept des Fahrzeugs verändern, wie der Austausch ganzer Karosserien oder der Einbau von Antriebseinheiten, die nicht aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;

b.

Änderungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wie das nachträgliche Anbringen von gefährlichen aerodynamischen Anbauteilen.




1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).

Art. 5 Verbindlicherklärung internationaler Vorschriften durch das UVEK


1 Das UVEK wird ermächtigt:

a.1

Änderungen technischer Einzelheiten der in Anhang 2 aufgeführten internationalen Vorschriften nachzuführen;

b.

neue internationale Bau- und Ausrüstungsvorschriften, die technische Einzelheiten von untergeordneter Bedeutung betreffen, in der Schweiz verbindlich zu erklären.

2 Die mitinteressierten Behörden sind anzuhören. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesbehörden entscheidet der Bundesrat.

Anhang 2 ist interessant...
Spoiler für :
Für die Schweiz verbindliche Fassungen internationaler Regelungen

1 Transportmotorwagen und ihre Anhänger, landwirtschaftliche Traktoren Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge

11 EU-Recht

111 EU-Gesamtgenehmigungserlasse



EU-Grunderlass

Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten


Richtlinie 2002/24/EG


Richtlinie 2003/37/EG


Richtlinie 2007/46/EG

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie), ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1171/2014, ABl. L 315 vom 1.11.2014, S. 3.


Verordnung (EU) Nr. 167/2013

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fassung gemäss ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 1.


Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 134/2014, ABl. L 53 vom 21.2.2014, S. 1.


Verordnung (EU) Nr. 901/2014

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. L 249 vom 22.8.2014, S. 1.

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von idontcare » Mo 11. Apr 2016, 15:16

Interessant, wusste ich nicht. Meine Simson ist in einem EU-Staat auch legal zugelassen aber sie brauchte trotzdem eine Einzelabnahme hier in der Schweiz..
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » Mo 11. Apr 2016, 15:17

Das Problem ist dass dieses Model in Deutschland stark gedrosselt war, sprich 4 statt 6 Gänge und auch nicht mehr als 45km/h, meine soll über 110 km/h schaffen.
Ich warte noch auf die Antwort vom Strassenverkehrsamt...
@idontcare, wie teuer war die Einzelabhnahme?
Gruss und danke :hi:
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » Mi 13. Apr 2016, 21:04

Getriebeöl, Mischöl wurde gewechselt, Kühlflüssigkeit kommt morgen dran. Ausserdem wurde noch ein Seitenspiegel montiert.
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von addy33 » Mi 13. Apr 2016, 21:37

Grundsätzlich hab ich die Erfahrung gemacht, dass die auf dem stva KEINEN BLASSEN SCHIMMER haben...

logisch wollen die einzelabnahmen. das ist weniger kompliziert für sie, und dann kriegen sie mehr kohle...

man muss seine rechte und in diesem Fall die seines Fahrzeuges kennen, und sie einfordern... sonst kriegt man sie nicht... traurig aber wahr...


PS: suche ev. andere länder, wo sie anders typengenehmigt war. und wie schon gesagt... wie schnell sie fähr ist egal... es gibt auch kleinmotorräder, die einen eintrag von 60kmh haben, aber deutlich über 80 gehen original... etc. etc. etc.

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » Mi 13. Apr 2016, 23:28

Mir wurde gesagt dass die Gesetze von 1992 gelten, da sie da importiert wurde. Aber mal schauen, werde alles probieren.
Gruss :hi:
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von daettnauer » Mo 16. Mai 2016, 17:37

addy33 hat geschrieben: jedoch muss man eine 75kmh tafel montieren, um zu signalisieren, dass das Fahrzeug nicht auf die Autobahn/Autostrasse darf.
Hallo addy
Stimmt nicht. Nur wenns gem. Typenschein im FZ-Ausweis eingetragen ist. Bei der Derbi meines Sohnes ist nicht dergleichen nötig. Die läuft aber original auch gute 90 km/h und hat noch 6.7 kW.
Gruss
unsere Zweiräder:

Yamaha FJR 1300 RP04
Derbi GPR 50 Nude
Piaggio Ciao PX
Alpa ML-SP Grand Sport (Sachs 504)

ehemals:
Puch Maxi S, e50, totalrestauriert
Suzuki Savage LS650
Yamaha XJ 650
Yamaha FJ1200, 3CY
Yamaha FJ1100
Yamaha TDR 125 Belgarda

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » Mi 25. Mai 2016, 18:06

...traurige Nachrichten...
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von addy33 » Mi 25. Mai 2016, 18:34

quote="addy33"]Tja... schade... dann musste halt etwas geld investieren in die messung etc.


Betreff: Honda NSR 50 Rothmans
daettnauer hat geschrieben:
addy33 hat geschrieben: jedoch muss man eine 75kmh tafel montieren, um zu signalisieren, dass das Fahrzeug nicht auf die Autobahn/Autostrasse darf.
Hallo addy
Stimmt nicht. Nur wenns gem. Typenschein im FZ-Ausweis eingetragen ist. Bei der Derbi meines Sohnes ist nicht dergleichen nötig. Die läuft aber original auch gute 90 km/h und hat noch 6.7 kW.
Gruss
Ja. Das stimmt. Jedoch bei der nächsten einlösung werden sie es wahrscheinlich nachtragen ;) ist die übliche vprgehensweise. (Kenne genug solcher fälle und aus eigener erfahrung auch) Es darf trotzem 90 im schein stehen... aber das täfeli muss danach trotzdem hin ;)
addy33 hat geschrieben:Tja... schade... dann musste halt etwas geld investieren in die messung etc.


Betreff: Honda NSR 50 Rothmans
daettnauer hat geschrieben:
addy33 hat geschrieben: jedoch muss man eine 75kmh tafel montieren, um zu signalisieren, dass das Fahrzeug nicht auf die Autobahn/Autostrasse darf.
Hallo addy
Stimmt nicht. Nur wenns gem. Typenschein im FZ-Ausweis eingetragen ist. Bei der Derbi meines Sohnes ist nicht dergleichen nötig. Die läuft aber original auch gute 90 km/h und hat noch 6.7 kW.
Gruss
Ja. Das stimmt. Jedoch bei der nächsten einlösung werden sie es wahrscheinlich nachtragen ;) ist die übliche vprgehensweise. (Kenne genug solcher fälle und aus eigener erfahrung auch) Es darf trotzem 90 im schein stehen... aber das täfeli muss danach trotzdem hin ;)

Obs jetzt in verschiedenen kantonen weniger konsequent durchgezogen wird, ist eine andere frage... aber die devise war ein natonale beschriftung der fahrzeuge bis 75kmh... so die erklärung des prüfers damals
Obs jetzt in verschiedenen kantonen weniger konsequent durchgezogen wird, ist eine andere frage... aber die devise war ein natonale beschriftung der fahrzeuge bis 75kmh... so die erklärung des prüfers damals[/quote]


Hatte ausversehen ne pn gemacht :lol:

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von daettnauer » Di 31. Mai 2016, 09:49

also nochmals zur Info:

Gestern eine Derbi GPR 50, Baujahr 2005/2006, 1. Inv. 2008 im Stva Winterthur vorgeführt.
Hat laut Ausweis 6.4 kW und keine Pflicht zum Montieren einer 75 km/h Plakette.
Wurde auch so übernommen, kein Nachtrag bezgl. Höchstgeschwindigkeits-Schild.
Darf weiterhin OHNE betrieben werden.

Ich denke, es hat effektiv mit der Leistung zu tun. Neuere 50er Maschinen haben aufgrund der Abgasvorschriften meist einiges weniger an Leistung und daher erreichen diese vermutlich wirklich nur knapp oder wenn überhaupt 80 km/h und müssen daher die 75/65 km/h Tafel tragen. Dies steht dann aber im Ausweis. Steht da nichts, muss auch kein Schild angebracht werden.

Gruss
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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von Dänu » Fr 3. Jun 2016, 19:57

Also mal zu diesen lieben 75kmh Schildchen ich habe 2 HM Moser beide genau gleiches Model Rahmennummer um 3 verschieden bei einer steht Schild erforderlich
bei der andern nicht :lol:

LG

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von addy33 » Sa 4. Jun 2016, 09:11

Kommt auf den prüfer und prüfstelle an...

Frauenfeld gehört ja bekannterweise zu den konsequentesten....

Dort wurde mir auch gesagt, dass grundsätzlich die idee der stva war, eine nationale umrüstung auf 75kmh tafeln für ALLE fahrzeuge die nach definition nicht auf die autobahn dürfen (also langsamer als 80 im typenschein, oder per fahrzeigdefinition. Wie 50ccm motoren sind auf autobahnen nicht erlaubt)

Daher wurde unser roller mit einem eintrag versehen von 75kmh (typwnschein 89kmh :wink: ) und unser Aixam auto ebenfalls.


Die idee dahinter war, ea der polizei und dem gesetz klarer zu machen. Wenn ein fahrzeug eine tafel hat, darf es nicht auf die autonahn... :stop:


Scheint aber nicht so konsequent durgesetzt zu werden, wie das geplant war :lol:

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Re: Honda NSR 50 Rothmans

Beitrag von sachs_walco » Di 12. Jul 2016, 10:07

heute gings zum Mechaniker, Bremsflüssigkeit wird gewechselt und eine Batterie kommt rein. Weiss jemand von euch wies aussieht mit dem e Zeichen(Prüfzeichen) ?, angeblich muss das ja auf allen Scheinwerfer, Auspuff etc. stehen, ist dies auch bei Veteranen und Importierten Fahrzeugen der fall?

Gruss sachs_walco
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