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Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: Sa 19. Mai 2018, 19:49
von samy01
angenommen man hat z.b. einen oldtimer von 1932, dann darf der ja zum beispiel freiliegende reifenlaufflächen haben, da er ja dazumals so zugelassen wurde. wie ist es denn mit sonstigen änderungen, darf man da mehr machen, da damals die gesetze anders waren oder gilt das heutige gesetz ? zum beispiel ist es so das man 1932 und davor keine kotflügel am auto haben musste, daher kann ich bei einem 32er ford die flügel wegnehmen. ist es also so das die technischen anforderungen an autos aus dem zulassungsjahr gelten, bin ich da mit meiner annahme richtig oder wie ist das ? ich weiss meine frage scheint wenig präzise zu sein. ich weiss nicht genau wie ich das formulieren soll. es gibt in dem bereich soweit ich weiss spezielle regelungen. hoffe ihr wisst was ich meine.

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 09:50
von addy33
in der schweiz gelten die regeln, der erstimmatrikulation. damit ein altes fahrzeug auch vorgeführt werden kann. ein golf von 1995 entspricht ja nicht den heutigen typisierungsregeln, und müsste nach heutigem standard umgerüstet werden. ist aber nicht der fall.

man muss sich den technischen anforderungen der erstimmatrikulation widmen. (bei importen ist das immer ne komplizierte sache...)

z.b. die fahrzeughaube ist auch erst ab 1933 (oder 1936...? nicht ganz sicher...) pflicht. daher darf man sich einen hot rod vor erstimmatrikulation 1933 aufbauen, und die haube einfach weg lassen :thumbup

natürlich eintragungspflichtig. aber trotzdem :thumbup

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 10:52
von samy01
danke für die antwort addy.

was ist wenn z.b. der 32er ford in den 70er Jahren in die Schweiz importiert wurde, gelten dann die Regeln von 1932 ? oder ist es dann anders ? denn diese autos gab es ja 1932 in der schweiz nicht.

wo finde ich die technischen anforderungen nach jahrgängen sortiert, bzw. in meinem fall um die Jahre 1928-32 (handelt sich um einen Model A) ?

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 13:01
von Bikeman
In so einem Fall würde ich mir auf dem StVA einen Buddy anlachen :wink: oder Infos bei Oldtimerclubs/-foren holen.

Was ist den die genaue Situation? 32er in den 70er in die CH geholt und dann auch immatrikuliert? Und etz willst du ihn als HotRod umbauen? Oder stand seit da in ner Scheune?

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 13:15
von samy01
situation ist diese das ich einen model A angesehen habe (noch nicht gekauft) welcher Jahrgang 32 sein müsste, und laut Besitzer im Zeitraum 1960/70 importiert wurde. Was ich mich nun frage ist wie sich das jetzt verhält, angenommen ein Auto wurde 1932 in den USA erstmals eingelöst. Jetzt wird der Kübel 1970 importiert in die CH und dann steht der da rum bis ich da daher komme und will ihn evtl. umbauen, im sinne von motorhaube weg, kotflügel weg etc.

darf ich mich nun nach den technischen anforderungen an fahrzeuge bis 1933 richten, obwohl das auto erst später in die schweiz kam, und wohl auch 1932 garnicht in dem sinn typisiert (?) wurde, da Ford ja 1932 wahrscheinlich nicht in die Schweiz verkaufte ?

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 15:00
von Bikeman
Der stand wirklich iw 50 Jahre in ner Scheune? :shock:

Es gibt doch zugelassene 32er Ford in der CH .. also sind auch zulassbar .. und wahrscheinlich auch nach dem damals geltenden Recht.

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 17:04
von samy01
nicht ganz 50 Jahre, aber die letzten 25 Jahre ist bestimmt nicht mehr viel passiert mit dem Gefährt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnun ... nfahrzeuge" onclick="window.open(this.href);return false;

jetzt müsste man noch wissen was denn der Vorgänger des "Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge BAV" war...

nicht ganz so einfach die sache

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 17:42
von Bikeman
1960/1970 bis 2018 sind ca. 50 Jahre.. hatte das FZ den je eine CH Zulassung?.. gibt es einen ungültigen FZ Ausweis? Wenn ja, ist sicher vieles einfacher.. wenn 'nein' brauchts du all die Originalpapiere plus Zoll/Importzeux..

.... BAV habe ich auch schon gesucht..
=> https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

wurde 1969 in Kraft gesetzt. Das nützt dir nichts, du müsstest wenn schon das Vor- oder Vorvorläufergesetzt haben. Kann auch gut sein, das es 1932 gar nichts gab, weil das Automobil noch Neuland war.

darum ..
Bikeman hat geschrieben:In so einem Fall würde ich mir auf dem StVA einen Buddy anlachen :wink: oder Infos bei Oldtimerclubs/-foren holen...
.. zB .. https://shvf.ch/de/kontakt" onclick="window.open(this.href);return false; .. das sind freaks und die geben sicher gerne Auskunft :thumbup

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 18:10
von töfflibueb82
meines wissens gelten die gesetze der ersteinlösung in CH...wurde der Wagen also in den 60er oder 70er in die Schweiz geholt gelten die damaligen Gesetze. Wurde der Wagen noch noe in CH eingelöst, sprich er hat keinen Typenschein, musst du eh ne Einzelabnahme machen und da wirds dann Teuer und Problematisch

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 20:01
von Bikeman
Ne, glaub ich nicht .. es gilt (glaub) das Datum der Erstzulassung (egal wo) ..

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 20:14
von samy01
ich glaube da hat eher bikeman recht, denn sonst wäre es unmöglich ältere fahrzeuge zu importieren. so müsste dann ja ein 10 jahre altes auto aus dem ausland mit reifendruckkontrollsystem etc. ausgerüstet/nachgerüstet werden, weil das heute pflicht wäre. ist aber nicht der fall.

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 22:06
von töfflibueb82
ja das könnte noch stimmen...ich hab aber schon mit ein par leuten gesprochen die hot rods gebaut haben. und alle haben gesagt das du ohne haube und kotflügel zu 99% keine zulassung bekommst falls du eine einzelabnahme machen musst. weils einfach sicherheitstechnisch ne katastrophe ist.

aber am einfachsten erkundigst du dich beim stva, was die sagen gilt sowieso.

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 22:12
von Bikeman

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 22:15
von töfflibueb82
also dann muss es wohl so sein. aber eben...ich würd mich auf wiederworte seitens stva einstellen, bei so sachen tun die immer mühsam.

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 12:11
von samy01
töfflibueb82 hat geschrieben:alle haben gesagt das du ohne haube und kotflügel zu 99% keine zulassung bekommst falls du eine einzelabnahme machen musst
das ist klar. denn bei einer einzelabnahme wird nach anderen, aktuellen standards geprüft.

darum müsste man zusehen das ein fahrzeug möglichst vor inkrafttreten der vorschriften typisiert/abgenommen (?) wurde.

http://www.20min.ch/entertainment/lifes ... l-21783509" onclick="window.open(this.href);return false;

er erwähnt das mit den Kotflügeln ab 01.01.1933 auch im Artikel.

Die Frage die sich mir nun stellt ist, wie sich das verhält, denn die meisten Autos dieser Zeit wurden irgendwann mal importiert. Man müsste also einen 32er Ford finden der 1932 in der CH zugelassen wurde. Ich glaube nicht das es so ein Fahrzeug gibt. Und doch kann er sich scheinbar auf die Regelung bezüglich der Kotflügel berufen. Interessant. Ich werde das wohl vor einem allfälligen Kauf mit dem Stva abklären.

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 13:36
von cornholio
Wenn das Auto nach 1933 importiert wurde brauchst du zwingend den originalen US-Title wenn du solche vorhanen hast. Ich würde das ganze aber sowieso im vorab mit dem stva absprechen. Meine erfahrung ist; es wird viel geredet und schlussendlich darf mann dan doch nicht obwohl alle sagen es geht ;)

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 14:23
von addy33
Naja... es gibt auch leute die das folgendermassen machen.


Umbauen. Zum stva. Und dann fragen / schauen. Wenn etwas schon umgebaut ist, geht es eher als vor avklären. Denn die aufm stva sagen IMMER nein, wenn sie sich nicht ganz sicher sind :^^

Aber ja... bescheinigungen für 1932 wirst du definitiv benötigen.... und die importierungsbedingungen genauso.... wenn er 1970 ne einzel abnahme gemacht hat, dann gillt wahrscheinlich der bav.... und nicht der fresszettel, der zuvor geltend war :lol:


Aber es gibt diverse spezialisten auf dem gebiet.... da sind wir im mofaforum, auch wenns hier den eint oder anderen kenner gibt, wohl nicht das non plus ultra der informationsbeschaffung ;)

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 14:56
von samy01
cornholio hat geschrieben:Wenn das Auto nach 1933 importiert wurde brauchst du zwingend den originalen US-Title
und der ermöglicht es dann sich auf ältere bestimmungen zu berufen?

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 17:16
von Bikeman
du brauchst bei jedem US Import den US title.. sonst könnte es ja sein, dass das Ding geklaut ist.. :^^

Bikeman hat geschrieben:1960/1970 bis 2018 sind ca. 50 Jahre.. hatte das FZ den je eine CH Zulassung?.. gibt es einen ungültigen FZ Ausweis? Wenn ja, ist sicher vieles einfacher.. wenn 'nein' brauchts du all die Originalpapiere plus Zoll/Importzeux....
und was ist mit den Antworten?

Re: Auto Fragen wofür sich kein Thread lohnt

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 19:24
von samy01
Bikeman hat geschrieben:und was ist mit den Antworten?
Bikeman hat geschrieben:1960/1970 bis 2018 sind ca. 50 Jahre...
richtig. jedoch wurde das auto laut besitzer bis vor 25 jahren mehr oder weniger noch bewegt und seither einfach abgestellt.
Bikeman hat geschrieben:hatte das FZ den je eine CH Zulassung?
der besitzer ist ein alter mann, wahrscheinlich älter als das auto und sein sohn verkauft es für ihn, der alte mann hat aber glaube ich ein wenig das gedächtnis verloren und sagt zwar immer das er ausweise hätte aber finden kann er sie dann doch nicht. kann man ja nicht übel nehmen.
Bikeman hat geschrieben:gibt es einen ungültigen FZ Ausweis?
laut deren herrschaften aussagen ja. ob der noch hervorkommt ist die andere frage. ich glaube man kann das aber beim stva checken lassen. aber ob die daten von dieser zeit noch haben?