notorische Linksfahrer,,,,
Moderator: MOD auf Probe
- JohnDeere.freak
- Suchthaufen
- Beiträge: 898
- Registriert: So 8. Apr 2012, 16:16
- Wohnort: SG
Re: notorische Linksfahrer,,,,
in jedem link wird nur rechts überholen beschreiben, jedoch nicht rechts vorfahren! Das ist ein Himmelweiter unterschied!
Nothing runs like a DEERE!
- Bikeman
- Rastloser Spammer
- Beiträge: 10627
- Registriert: Sa 28. Aug 2010, 21:28
- Wohnort: Tzüri Oberland
- Kontaktdaten:
Re: notorische Linksfahrer,,,,
.... vorbeifahren ist nur bei parallelen Kolonnenverkehr .. sprich im Stau erlaubt .. wenn einer links mit 100 fährt und du rechts vobeifährst bist du das Billet los, auch wenn du rechts bleibstBabaloo hat geschrieben:Irrtum.
Rechts überholen ist mit Spurwechsel nach links.
Das ohne Spurwechsel ist lediglich ein vorbeifahren und nicht strafbar.
Re: notorische Linksfahrer,,,,
sorry aber jetzt noch einmal: schleicher fährt links mit 100, ich fahr schon immer auf der rechten seite und fahr einfach mit 120 vorbei und bleib auch weiter rechts. das ist ohne witz strafbar ??
Gott sprach zu Moses, kupple beim schalten sonst krost es.
Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.
Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.
- Pony 503 gt
- Tastaturvergewaltiger
- Beiträge: 1144
- Registriert: Fr 7. Okt 2011, 12:28
- Wohnort: SG Toggenburg
- Kontaktdaten:
- Bikeman
- Rastloser Spammer
- Beiträge: 10627
- Registriert: Sa 28. Aug 2010, 21:28
- Wohnort: Tzüri Oberland
- Kontaktdaten:
Re: notorische Linksfahrer,,,,
Bikeman hat geschrieben:.. wenn einer links mit 100 fährt und du rechts vobeifährst bist du das Billet los, auch wenn du rechts bleibst
Re: notorische Linksfahrer,,,,
es macht bschon Sinn... dein Toter Winkel ist rechts wesentlich grösser als links, wenn dann da einer überholt kannst du dich tierisch erschrecke, wenn du ihn nicht gesehen hast.
und ganz klar im Gesetz verankert: "unnötiges Linksfahren" und wird gebüsst....
zu unnötigem Linksfahren gehört:
wenn die autobahn frei ist und man links fährt
wenn du links neben einem Auto mit der Selben geschwindigkeit fährst bei sonst freier bahn
wenn du links überholst, und nicht augenscheinlich die nächsten Autobahnfahrer überholst, und links bleibst. (wie weit dieser "Abstand" ist, hat der Gesetzeshüter situationsgerecht zu entscheiden )
Alle diese Gebote werden durch signale oder Richtungswechselschilder nichtig gemacht
nicht 1:1, aber so wie mir das aus dem VKU noch in erinnerung ist
@ Samy wenn du einen falschparker zuparkierst, mit einem rechtmässigen Parkplatz, bist auch du Schuld
keine Regel und kein Gesetz ist Lücken und Makelfrei
und ganz klar im Gesetz verankert: "unnötiges Linksfahren" und wird gebüsst....
zu unnötigem Linksfahren gehört:
wenn die autobahn frei ist und man links fährt
wenn du links neben einem Auto mit der Selben geschwindigkeit fährst bei sonst freier bahn
wenn du links überholst, und nicht augenscheinlich die nächsten Autobahnfahrer überholst, und links bleibst. (wie weit dieser "Abstand" ist, hat der Gesetzeshüter situationsgerecht zu entscheiden )
Alle diese Gebote werden durch signale oder Richtungswechselschilder nichtig gemacht
nicht 1:1, aber so wie mir das aus dem VKU noch in erinnerung ist
@ Samy wenn du einen falschparker zuparkierst, mit einem rechtmässigen Parkplatz, bist auch du Schuld
keine Regel und kein Gesetz ist Lücken und Makelfrei
- Babaloo
- Ur-Mitglied
- Beiträge: 7140
- Registriert: So 6. Nov 2011, 20:32
- Wohnort: 6460 Altdorf
- Kontaktdaten:
Re: notorische Linksfahrer,,,,
Behauptet was ihr wollt. Ich bin jetzt mal weg, hab die schnauze voll.
Tigra Pionier... Hödifahren mit Stil.
Frei nach Dr. W. Nesbeda
Frei nach Dr. W. Nesbeda
Re: notorische Linksfahrer,,,,
Das was ich dazu weiss und gefunden habe:
Unterschied zwischen dem "Überholen" und dem "Vorbeifahren" (Quelle: Grundriß des Verkehrsrechts, Roland Schurig, Kirschbaum-Verlag):
Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.
Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug.
Unterschied zwischen dem "Überholen" und dem "Vorbeifahren" (Quelle: Grundriß des Verkehrsrechts, Roland Schurig, Kirschbaum-Verlag):
Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.
Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug.