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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 14:52
von gluglu81
vhchristian hat geschrieben:Darf man mit 17,nur im Besitz des Mofafahrausweises,nun nach Österreich fahren oder nicht? :rules
Der CH Töffliausweis ist in Österreich anerkannt, ABER: er ist dort erst ab 15 Jahren gültig.
Heisst: du darfst mit 14 in der CH fahren und mit 15 darfst du auch über die Grenze mit dem Mofa und Mofaausweis.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 14:53
von vhchristian
schade..nun gut,muss jetzt sowieso erstmal nen neuen Fahrzeugausweis beantragen,dann kann ich da eigentlich grad nachfragen :facepalm:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 05:53
von Wilfried
Hab mir mal die Mühe gemacht, mein Töff (Zündapp Bergsteiger) nach Konformität zu betrachten. da stimmt ja gar nix... zum Glück ist es ein oldtimer :-)

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 09:18
von addy33
Wiso zum glück?

In der schweiz gilt das gesetz bei erst immatrikulation..... das hat nix mit glück zu tun. Damals hats gestummen. Heute nicht mehr.... handgeschaltene motoren sind ja auch nicht mehr erlaubt....

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 20:18
von grigri
Ich habe schlechte Nachrichten für alle Berner! :confused:

Vor ein paar Tagen habe das Antragsformular für ein Duplikat eines verschollenen Fahrzeugausweises nach Bern geschickt. Vom betroffenen Rahmen habe ich weder Nummernschild noch Fahrzeugausweis. Im Formular habe ich mein Wechselschild angegeben.
Diese Praxis hat schon dutzende male funktioniert...

Heute habe ich diese Nachricht erhalten:

„Sie erhalten nur ein Duplikat wenn am betreffenden Motorfahrrad ein Kontrollschild (auch ausserkantonales Kontrollschild möglich) angebracht ist. Irgend ein anderes Kontrollschild (auch Wechselschild) im Gesuchsformular anzugeben, ist nicht zulässig. Wenn weder ein Fahrzeugausweis noch ein Kontrollschild am Motorfahrrad besteht, muss dieses zwingend bei einem Verkehrsprüfzentrum geprüft werden. Diese Regelung gilt bereits seit einiger Zeit.
Sie hätten mit der Angabe Ihrer Wechselnummern keine Duplikate erhalten sollen. Unsere Mitarbeitenden wurden entsprechend informiert.“

„....Teamleiter Kontrollschilder, Korrespondenz & Mofa“

fff :cens: ck

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 27. Apr 2018, 21:04
von Christiank.
Finde aktuell nix über das Thema, bin warscheinlich zu blöd oder so, aber egal:
Was sind die Regeln in Sachen Lenker?
Was ist Legal und was nicht?
Muss man einen anderen Lenker eintragen?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 27. Apr 2018, 21:52
von Bikeman
eintragen nein.. solange du einigermassen normale Abmessungen hast, kein Problem.

Extrem hohe, extrem schmale sind ilegal.. irgendwo ist die minimale und maximale Breite definiert.. glaub auch die Höhe

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 27. Apr 2018, 21:53
von addy33
im grundsatz ist alles nicht 100% legal, was vom typenschein abweicht. dort ist sowohl lenkbreite, als auch lenkhöhe vorgeschrieben. also alles, was vom original abweicht ;)

es ist jedoch so, dass es den abschnitt gibt im gesetz, in dem steht: Bauähnliche bauteile dürfen verbaut werden, insofern sie der gesetzeslage entsprechen.

nicht wort für wort. aber im grundsatz das.


was wiederum bedeutet, dass du dich nach den normen für die typengenehmigung orientieren kannst.

https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... l#id-3-5-3" onclick="window.open(this.href);return false;

eintragen kann man beim mofa eigentlich nichts. (manchmal gibts welche, die was unsinniges eintragen lassen.... aber ich wurde schon mal vom STVA ausgelacht, als ich sowas nachfragte :lol: )

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 15:50
von grigri
Ich habe soeben eine Mail ans ASTRA geschickt mit Fragen und Unklarheiten, die hier immer wieder auftauchen. Bin mal gespannt ob da eine gescheite Antwort zurück kommt...


1. In der aktuellen Fassung der VTS gibt es die Punkte „Änderungen an Motorfahrrädern sind untersagt“ und „Die Räder müssen oben und nach hinten bis 0,15 m über der Radmitte durch Kotflügel gedeckt sein." nicht mehr.
Wenn ich ein altes Mofa, zum Beispiel aus den siebziger Jahren, individualisiere, kann ich mich dann für die Umbauten am aktuellen VTS orientieren?
Zum Beispiel hätte dann so ein Mofa gekürzte Kotflügel wie sie früher verboten wahren und einen Handgeschalteten Motor wie er heute nicht mehr zulässig ist.

2. Zwei Kunden wünschen von mir, dass ich für sie ausländische Mofas respektive Kleinmotorräder individualisiere. Im Detail handelt es sich um eine deutsche NSU Quickly und um eine asiatische Honda Super Cup.
Meines Wissens wurden beide Fahrzeugtypen nie in der Schweiz offiziell typengeprüft. Ist es möglich, diese Fahrzeuge in der Schweiz zu immatrikulieren? Falls ja: welche Schritte sind dazu notwendig und mit welchen Kosten müsste man da in etwa rechnen? Gelten bei solchen Importen die Gesetzte der ersten Zulassung im Ausland oder die zum Zeitpunkt des Importes? Die Frage von Punkt 1 zu den Umbauten würde sich dann bei diesen zwei Fahrzeugen auch stellen.

3. Im Targa-Data-Mofa gibt es einige Typenscheine, die ausgestellt wurden bevor die Kategorie Mofa in der Schweiz eingeführt wurde (soviel ich weiss, war das um das Jahr 1960 herum). Diese Fahrzeuge sind als „Fahrrad mit Hilfsmotor“ betitelt. In einigen Typenscheinen steht bei der Höchstgeschwindigkeit ein Wert von über 30km/h. Dürfen diese Fahrzeuge heute noch die Geschwindigkeit fahren, die im Typenschein steht, oder müssen diese auf 30km/h gedrosselt werden?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 17:17
von Jutu5
addy33 hat geschrieben:ja, sie müssen nicht ECE geprüft sein, jedoch eine Typenprüfung muss vorhanden sein... ECE ist eine variante davon...
Woran erkennt man, bei nicht vorhandener ECE Prüfung, ob ein Helm typengeprüft ist?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 19:16
von Bikeman
Igendwelche Kleberli innen oder aussen am Helm ... wenn du nichts findest .. Finger weg

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 12:21
von Christiank.
grigri hat geschrieben:
1. In der aktuellen Fassung der VTS gibt es die Punkte „Änderungen an Motorfahrrädern sind untersagt“ und „Die Räder müssen oben und nach hinten bis 0,15 m über der Radmitte durch Kotflügel gedeckt sein." nicht mehr.
Wenn ich ein altes Mofa, zum Beispiel aus den siebziger Jahren, individualisiere, kann ich mich dann für die Umbauten am aktuellen VTS orientieren?
Zum Beispiel hätte dann so ein Mofa gekürzte Kotflügel wie sie früher verboten wahren und einen Handgeschalteten Motor wie er heute nicht mehr zulässig ist.
Ih hab heut mal beim Stva angerufen, die meinten das dort immernoch die Gesetze bei Erstzulassung gelten würden.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 13:20
von grigri
Ich habe inzwischen tatsächlich auch eine Antwort erhalten:

1. Aktuelle Vorschriften
Nach Art. 4 Abs. 1 VTS müssen Fahrzeuge mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Nach Abs. 2 können nachträglich eingeführte Erleichterungen in Anspruch genommen werden.
D.h., ein „Umbau“ alter Fahrzeuge im Rahmen obenerwähnter Erleichterungen ist zulässig.
Nach Art. 34 Abs. 2 VTS, sind Änderungen an Fahrzeugen grundsätzlich der Zulassungsbehörde zu melden. Je nach Art der Änderung ist daher eine Kontaktnahme mit dem Strassenverkehrsamt angezeigt.

2. Zulassung direktimportierter Fahrzeuge
Die Einzelzulassung direkt importierter Fahrzeuge richtet sich nach Art. 93 VZV. Für solche Fahrzeuge sind die - zum Zeitpunkt der ersten Zulassung im Ausland - in der Schweiz geltenden Vorschriften massgebend. Seitdem in der Schweiz eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Betreffend erforderlichen Nachweisen und Kosten wenden Sie sich bitte an das Strassenverkehrsamt.

3. Fahrrad mit Hilfsmotor
Auf den 1. Januar 1961 wurde die bisherige Fahrzeugart „Fahrrad mit Hilfsmotor“ aufgehoben. Je nach technischer Ausgestaltung wurden die Fahrzeuge meist in die Kategorie „Motorfahrrad“ (Vmax. 30 km/h) oder „Kleinmotorrad“ eingeteilt (oder sogar „Motorrad“, wenn 2plätzig). Aus einem bisherigen „Fahrrad mit Hilfsmotor“ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von z.B. 40 km/h wurde somit – sofern es auch allen anderen Anforderungen entsprach – ein Kleinmotorrad.
Diese Fahrzeuge können auch heute noch mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h fahren. Sie sind dann aber, wie erwähnt, nicht als Motorfahrrad zugelassen, sondern als Kleinmotorrad. Umgekehrt könnten solche Fahrzeuge auch auf 30 km/h gedrosselt werden („dauerhaft“) um als Motorfahrrad zugelassen zu werden. In beiden Fällen müssen natürlich auch alle anderen Anforderungen für die jeweilige Fahrzeugart erfüllt sein). Die genaue Situation ist von Fall zu Fall zu klären.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 09:38
von grigri
Hab heute übelst Post erhalten... :stop:
C191BD20-9F1D-4E81-898E-CEDA06CACED2.jpeg
C191BD20-9F1D-4E81-898E-CEDA06CACED2.jpeg (100.49 KiB) 9746 mal betrachtet

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 09:41
von gluglu81
Bin ja mal gespannt ob ich auch noch solche post bekomme...

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 18. Jun 2018, 20:02
von Bikeman
grigri hat geschrieben:Hab heute übelst Post erhalten... :stop: ...
.. ob du da wohl schlafende Hunde geweckt hast mit deinem Schreiben? .. der zeitliche Verlauf lässt einen Zusammenhang vermuten

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 18. Jun 2018, 20:27
von sachs 4ever
Bikeman hat geschrieben: .. ob du da wohl schlafende Hunde geweckt hast mit deinem Schreiben? .. der zeitliche Verlauf lässt einen Zusammenhang vermuten
Ganz meine Meinung.
Gleiches kann auch mit dem Einlösen in St.Gallen geschehen, wenn immer wieder darüber berichtet wird. :schlaeg

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 09:48
von grigri
Zu befürchten ist es. :roll:
Allerdings habe ich bewusst beim ASTRA nachgefragt und nicht beim STVA. Genau um sowas zu verhindern. Sieht grad so aus, als ob die verschiedenen Ämter tasächlich miteinander reden... :O.O

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 11:54
von Babaloo
Du hast jetzt ein gigantisches Problem.
Das in Den Griff zu bekommen wird schwer. Wie sieht der Plan aus?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 13:03
von grigri
Wiso gigantisch?

Alls Erstes werde ich dem Herrn vom Strassenverkehrsamt mal anrufen und das Vorgehen besprechen. Ist ja auch so im Schreiben gefordert.

Ich denke das Vorgehen sieht im Optimalfall so aus:
  1. 1. Die Hödis eines nach dem anderen Strassentauglich machen (hatte ich eh im Sinn).
  • 2. Sobald so ein Teil parat ist, lade ich es auf den Veloträger und fahre damit nach Bern.
  • 3. Der Experte prüft und hat Freude am alten Eisen.
  • 4. Stellt mir einen positiven Prüffungsbericht aus mit dem Eintrag "Veteranenfahrzeug".
  • 5. Versicherungsnachweis bei meiner Versicherung bestellen.
  • 6. Fahrzeugausweis für Kleinmotorrad und kleines Nummerschild in Bern bestellen.
  • 7. Schild montieren und lostuckerln.
Falls das mit dem Veteraneneintrag bei allen drei Hödis klappt, kann ich alle auf eine Nummer einlösen.