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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 24. Aug 2015, 22:07
von Bikeman
***Klugscheissermodus an*** .. das ist kein "Allgemeines Motorfahrzeugverbot" .. sondern eben ein Teilfahrverbot nach Art. 19 für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.. :thumbup .. ***Klugscheissermodus aus***

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 24. Aug 2015, 22:29
von gluglu81
2_Stroker hat geschrieben:Noch nie gesehen? :^^ Velo darf, Mofa nicht.
Bild

quelle:
http://www.med-etc.com/v/verkehrszeiche ... ahrrad.png" onclick="window.open(this.href);return false;
ich hasse dieses Schild... das wurde und wird nur wegen den ganzen Ökofuzzis aufgestellt. :cens:
hier auch... seit der Rhydamm erstellt wurde war das kein Problem, aber auf einmal steht da so ein Schild wo vorher nur ein 2 Teiler war.
Bild
hat doch irgendeiner auf der Gemeinde klangheimlich so ne Umstellung bewirkt.

da plagte mich doch gleich der Gedanke:
Provokativ sollte man gleich das obligate Mofawerkzeug rauskramen und ne runde klassisches Frisbie spielen um es im Rhein zu versenken :evil:
...aber als anständiger TÖfflibueb tut man sowas ja nicht :nein: man ignoriert es einfach :evil2:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 06:52
von Taurus68
Ob das dann wirklich gut kommt?

https://www.bluewin.ch/de/leben/lifesty ... nbahn.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Ich wusste gar nicht, dass Velos und Mofas mancherorts umgekehrt durch die Einbahnstrasse fahren dürfen.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 18. Nov 2015, 23:04
von mpf
Höre ich auch gerade zum ersten Mal!

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 26. Mai 2016, 14:19
von Sachs503Hercules
Hallo Zäme :hi:
Ich habe eine Frage....Darf man, wenn das Hauptmofa zb. in Revision ist, ein Ersatzmofa mit der Nummer des Haupttöfflis fahren? Ich glaube es war schon mal eine Diskussion darüber im Forum ich finde sie aber nicht :^^ Und ist das für jeden Kanton gleich?

Gruss
Sachs503Hercules :schweiz

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 26. Mai 2016, 14:41
von Bikeman
.. im Kt ZH kein Problem ... nennt sich Wechselnummer ... habe grad heute morgen meinen Pinky-Rahmen als 5. Mofa auf dieselbe Nummer eingelöst. :thumbup

Kantönligeist lässt grüssen, am Besten mit dem alten und neuen Ausweis grad aufs Stva und machen lassen

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 26. Mai 2016, 14:44
von Sachs503Hercules
Salü
Ja ich habe auch alle meine Nummer auf eine Wechselnummer eingelöst.. Ich meine aber ohne iergendwie etwas einzuschicken oder zu bezahlen und für eine begrenzte Zeit...

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 26. Mai 2016, 14:51
von Bikeman
... iw einlösen/registrieren musst dus auf jeden Fall .. dann gibts also keinen Unterschied .. Wechselnummer kostet ja nix .. Ausweis ausstellen geht 3 min.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 26. Mai 2016, 16:09
von Hüere Bodschi
Bei uns gilt!
1 Kontrollschild / 1 Mofa

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 08:58
von gluglu81
sodala, jetzt möcht ichs doch mal im Detail wissen. Finde nämlich nichts...

Wo steht geschrieben das eine Rahmenverstrebungsstange am Mofa nicht erlaubt ist?

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 09:37
von addy33
Ja das sehe ich auch nicht als illegal. Solange der rahmen nicht abgeändert wurde und es die fahrweise nicht beeinträchtigt (lenkanschlag oder was auch immer) ist es ein aufbau am fahrzeug das keine typengenehmigung braucht.... das ist wie eine adaptive kistenhalterung bei motorrädern.... braucht keine typenprüfung....

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 13:01
von gluglu81
sachs_502 hat geschrieben: 4 Änderungen an Motorfahrrädern sind untersagt. Das Auswechseln von Fahrzeugteilen ist nur im Rahmen der typengenehmigten oder der ursprünglich zugelassenen Ausführung zulässig. Ausgenommen ist der Anbau von typengenehmigten Zubehörteilen wie Lichter und Rückstrahler.3

....

Zum Selber nachlesen:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Der Artikel ist ja simpel und sagt aus: DU DARFST GAR NICHTS.
Auch keine Seitentaschen, oder ein Gepäckträgerkörbli... usw.

ABER: obiger Artikel bezieht sich auf die Version März 2005 oder sowas...
inzwischen ist dieser NICHT mehr enthalten... aber was heisst das den nun?

ist der nun abgeschafft?

weil dann hätten die mir die Rahmenverstrebung ilegal abgenommen :evil:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 22:01
von addy33
im allerersten absatz des mofaartikels steht etwas aussagekräftiges und interessantes dazu... (ist seit jeher da)
Art. 1751Allgemeines, Abmessungen, Gewichte

1 Motorfahrräder müssen hinsichtlich der technischen Anforderungen nur den Artikeln 175-181a entsprechen.
also wenns nicht mehr da steht... ist nichts mehr gültig.

ich würde sagen regress :^^


EDIT:

unterstützend wäre

Code: Alles auswählen

  Art. 178 Rahmen, Räder, Reifen, Bremsen, Aufbau, Aufschriften

1 Rahmen, Lenkstange, Gabeln und Räder müssen genügend stark gebaut sein.
ist ja stabilisierend :^^

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 18. Jul 2017, 11:29
von gluglu81
ja, das wird ne gaudi wenn ich da mit der MFK diskutieren muss...
Leider wurden die konfiszierten Teile bereits amtlich verschrottet.
Drum hab ich keine Querstange mehr um zu querulieren... :facepalm:

Aber das VTS druck ich mich aus.
Bin gespannt... allerdings erst nach dem RBAB PAB (Piraten Alpenbrevet), hab im moment andere sorgen als langweilige orimofas aufzubauen. :lol:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 11:32
von 47ccm Mofa
Schaut euch mal Bitte die ganzen Bestimmungen an die auf fast kein einziges mofa zutreffen!

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 12:00
von Puch Velux
Die Treffen nicht zu weil damals die Bestimmungen anders waren.

Es gilt das Gesetz aus welcher Zeit das Mofa kommt.

Neue müssen einfaxh nach diesen Kriterien gebaut werden.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 12:24
von 47ccm Mofa
ja, ist mir auch klar, aber Witzig ists trozdessen.

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 12:25
von addy33
Das sind die bestimmungen für die immatrikulation.

Gewisse stellen beziehen sich auf aktuelles, die technischen grundlagen aber an die immatrikulation. Und in der schweiz gilt: die bestimmungen des baujahrs definieren dessen typisierung.

Edit: Da hab ich mal wieder vergessen auf senden zu drücken :facepalm:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 14:14
von vhchristian
Darf man mit 17,nur im Besitz des Mofafahrausweises,nun nach Österreich fahren oder nicht? :rules

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 14:31
von idontcare
Gute Frage..

Theoretisch hätte man einen Vertrag abhandeln müssen, der das Ganze regelt.. In Deutschland ist es so, dass man einfach 16 Jahre alt sein muss.. Dann ist es legal..

Ich schätze in Österreich wird es gleich sein. Zur Sicherheit mal beim Stva nachfragen obs schon News zu dieser Affäre gibt..

Aber.. ich wurde sogar schon mitm Hödi angehalten und kontrolliert.. Hatte keine Probleme, vlt aber auch weil ich schon den Rollerführerschein habe?