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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Sa 11. Okt 2014, 18:09
von vhchristian
Ich bin einfach gefahren,hatte ja die Bestätigung dass ich die Regeln kenne :lol:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Di 2. Jun 2015, 13:30
von gluglu81
zum Threadtitel passend hier noch ein Link:
Betreff: Mit Schweizer Töffli in Deutschland fahren (allgmein im Ausland)

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 18:23
von <MaxiFan>
ein paar fragen für unsere Jura-Studenten:

-wie breit darf ein Lenker sein?
-ist ein Seitenständer erlaubt wenn der ori noch dran ist und nicht beeinträchtigt wird? (er klappt auch automatisch hoch)
-ist kein Gepäckträger eig. erlaubt?
-spiegel unten?
-ich hab mal gehört dass schild und rücklicht in einer Linie und möglichst rechtwinklig sein sollen, also ist es auf der Seite wie bei mir legal?


hat mich nur wunder genommen mein Mech hat sich auch so voll gefreut als ich ihn vorgeführt habe :thumbup
vor allem den Alpenbrevet-Kleber mochte er ^^

Gruss

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 19:09
von Pony 503 gt
Art. 175 Abs 3. VTS

Die Lenkstange muss 0,40-0,70 m breit sein; sie darf das Lenken und Treten nicht behindern.


Art. 176 Abs. 4 VTS

Bei Motorfahrrädern, die ein Kontrollschild benötigen, muss dieses hinten möglichst senkrecht und von hinten gut sichtbar angebracht sein. Das Kontrollschild darf nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden.

Art. 179 Abs. 5 VTS

Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor müssen eine Abstellstütze haben. Diese darf den Strassenbelag nicht beschädigen, muss selbsttätig nach hinten aufklappen, wenn das Fahrzeug vom Ständer genommen wird, und muss in aufgeklapptem Zustand gesichert bleiben

Art. 179b Abs. 1 VTS

Links aussen muss ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 vorhanden sein.

Das mit dem Gepäckträger denke ich, wäre streng genommen nicht legal, da es eine Veränderung des Originalzustandes ist. Da wird aber sicherlich niemand was sagen.

Hoffe konnte helfen. :schweiz

Gruss

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 19:53
von Puch Velux
Mmmm ich geh morgen mal das Nummernschild gerade biegen :(
Meine Grosi ist offenbar mal irgendwo rückwärts reingefallen, naja nicht nur Rückwärts....

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 20:36
von <MaxiFan>
ok also wenn mal n bulle sagt das nummernshild gehe nicht fang ich an mit "nach artikel 176 absatz 4..."
:bravo: :lol: :lol:

man sieht sich and der 2t-challenge

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Aug 2015, 00:53
von Emilia Fairbrook
Hallo Zusammen

Ich habe neuerdings ein Piaggio SI welches bis 45km/h zugelassen ist.
Meine Frage:
Ist das ganze noch ein MoFa im rechtlichen Sinn?
Darf ich also z.B die Pedalen entfernen und damit fahren?
Evtl sogar Fussrasten drann?

Bisher hatte ich ein Piaggio SI bis 30km/h, das habe ich sowiso auch immer mittels anschieben gestartet um den Ständer nicht (wieder) zu schrotten :lol:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Aug 2015, 12:09
von addy33
es ist ein kleinmotorrad in der schweiz, und wird auch dementsprechend gehandhabt.

man darf es auch nicht mit dem mofaführerschein führen, sondern man muss mind. die A1 prüfung absolviert haben.

wenn dir die pedalen nicht gefallen, dann darf man die schon weg nehmen und durch fussrasten ersetzen... muss aber dementsprechend einen eintrag im ausweis vom strassenverkehrsamt einholen (antrag auf technische änderung -> vorführen aus STVA ), mit typengenehmigten fussrasten.



So ist die rechtslage...

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mi 5. Aug 2015, 18:28
von Emilia Fairbrook
Besten Dank
Den A1 habe ich schon lange, das SI brauche ich halt als günstiges Transportmittel an den Bahnhof ^^

Dann werde ich das mit den Fussrasten wohl sein lassen...kostet ja sicher wieder mehr als das Töffli :nein:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 08:14
von gluglu81
das dürfte ganz interessant sein...

:arrow: :arrow: :arrow: https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=56870

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 09:47
von addy33
ich hoffe mal, dass nach so einem absatz auch bald mal ne typisierung, bzw. MfK für die dinger eingeführt wird... ansonsten ist es diskriminierung minder .. äääh mehrheiten

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 14:35
von gluglu81
ja, als Mofafahrer hat man inzwischen gegenüber den Elektrovelos usw. die A-Karte... :(


hier noch der Bussenkatalog:
http://www.bussenkatalog.ch/mofa-radfahrerbussen

Los lassen der Lenkvorrichtung: 20.- :arrow: ja, freihändig fahren... alles klar
Los lassen der Pedale 20.- :arrow: häää???

also muss eine Hand an den Lenker und eine an die Pedale... und wohin mit den Füssen? :lol:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 16:03
von Puch Velux
Die kommen auf den Gepäckträger

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 20:35
von Emilia Fairbrook
Darf man eigentlich mit den Mofas auf Velowege?
Wenn ich das google finde ich nur Bestimmungen aus Deutschland, dort sei es ja erlaubt.
Doch wie ist es hier? :schweiz

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 21:33
von Bikeman
nicht kann.. Du MUSST..

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 22:20
von Emilia Fairbrook
Uuups, da war ich ja seeeehr illegal unterwegs heute :lol:

Besten Dank für die Info!

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 23:54
von addy33
aus dem von gluglu geposteten bussenkatalog...


Nichtbenützen

des Radweges 30 CHF

des Radstreifens 30 CHF

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 24. Aug 2015, 19:51
von 2_Stroker
Radwege benutzt man als Mofafahrer. Ausser es sind allg. Motorfahrzeuge verboten.

Kannst ja nicht mitten auf der Strasse fahren. In Biel drücken dir die Autofahrer das Rücklicht in den Tank... :lol:

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 24. Aug 2015, 20:45
von Bikeman
haben wir doch schon gesagt.. :^^

"Allgemeines Motorfahrzeugverbot" gibts meiner Meinung nach nicht .. es gib ein "Allgemeines Fahrverbot" .. dann darf aber auch kein Velo durch, oder dann begrenzte Fahrverbote für ein- oder mehrere Fahrzeugtypen.

Ein Mofa = Motorfahrrad gilt grundsätztlich als Fahrrad = Velo..

bei dem Signal =>
Bild
musst du den Veloweg benutzen..

hier..
Bild
.. darfst du hingegen nicht drauf..

Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Verfasst: Mo 24. Aug 2015, 21:59
von 2_Stroker
Noch nie gesehen? :^^ Velo darf, Mofa nicht.
Bild

quelle:
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