Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Allgemeines über Mofa's

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-PUCH VELUX X30-
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von -PUCH VELUX X30- » Mi 8. Okt 2014, 21:52

Wollt ihr mich verarschen, warum kann mann in Zürich mehr als in Bern? Kindergarten?

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Pony 503 gt » Mi 8. Okt 2014, 21:54

In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen.

Hier kann man natürlich wieder ein Mal nur ein Mofa auf eine Nummer einlösen.

Kantönligeist :spinner
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Bikeman » Mi 8. Okt 2014, 21:58

Kantönligeist :thumbup . mit Hödi einlösen hast du def. gewonnen, wenn du im Kt. ZH wohnst.. mein CoffeeRacer ist seit Dienstag miteingelöst af Wechselnummer, mit nem schönen neuen Ausweis. Hat nichts gekostet, hat 3 min. gedauert und den Hödi wollte niemand sehen. :prost

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von GlamBobber » Mi 8. Okt 2014, 22:11

Pony 503 gt hat geschrieben:In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen....
Schön ausgedrückt....Angewandte Verwaltungs-Poesie!!!

:bravo:
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von gluglu81 » Mi 8. Okt 2014, 22:42

Pony 503 gt hat geschrieben:In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen.

Hier kann man natürlich wieder ein Mal nur ein Mofa auf eine Nummer einlösen.

Kantönligeist :spinner
moment... da gibts aber angeblich ein Schlupfloch... zumindest wurde mir das mal so gesagt... vielleicht ists auch ne Fehlinfo... aber ich verbreit das Gerücht mal weiter:
Man hat angeblich die Möglichkeit zb. wenn das Mofa defekt ist, das Numero temporär auf ein anderes Mofa zu schrauben sofern dieses vom Mech abgenommen wurde und man die Gelbe Karte vorweisen kann...

keine Ahnung ob das so richtig ist... aber sowas hat mir mal vor langer Zeit ein Vögelchen gezwitschert...
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Pony 503 gt » Mi 8. Okt 2014, 22:46

Da muss ich jetzt auch passen.

Ich habe nur vor ca. 2-3 Monaten beim Stva angerufen und gefragt, ob es Wechselnummern gibt, oder ob man mehrere Mofas auf ein Nummernschild einlösen kann, und der am Telefon hat mir versichert, dass dies nicht möglich sei.

Gruss
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Mi 8. Okt 2014, 22:57

Pony 503 gt hat geschrieben:In St.Gallen hat man natürlich wieder ein Mal die Arschkarte gezogen.

Hier kann man natürlich wieder ein Mal nur ein Mofa auf eine Nummer einlösen.

Kantönligeist :spinner

das kann nicht sein ;)


in jedem kanton sind minimum 2 fahrzeuge auf die selbe nummer einlösbar... es gibt ausnahmen nach oben, welche von kanton zu kanton varieren...

mofas: 2 stück in SG
http://www.stva.sg.ch/home/strassenverk ... child.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Mofas: grundsätzlich 2 stück in TG
http://www.stva.tg.ch/xml_18/internet/d ... /f2401.cfm" onclick="window.open(this.href);return false;

Mofas: 19 stück im AG
https://www.ag.ch/de/dvi/strassenverkeh ... 344#215344" onclick="window.open(this.href);return false;

und im zürich ist das nicht konkret geregelt...
http://www.stva.zh.ch/internet/sicherhe ... selKS.html" onclick="window.open(this.href);return false;



aber ich kenne auch jemanden im TG (nachbardorf) der hat etwa 40 eingelöste mofas, jedoch für diese nur 3 nummern ;)

bei mofas machen die meisst ausnahmen, bzw. so ein mofa kann man schnell mal als "veteranenfahrzeug" ausgeben... da es dafür für mofas keine sondere regelungen der steuern gibt, wird dies normal gehandhabt ausser, dass mehr als 2 möglich sind ;) (auch in Bern ;) http://www.pom.be.ch/pom/de/index/stras ... ilder.html" onclick="window.open(this.href);return false; )


@ Schlauer Telefonierer: die wollen das nicht, weil die geld verdienen wollen, oder keine ahnung haben... du musst dich vorher erkundigen... die auf dem Stva haben keine ahnung, das sag ich dir ;)


und das mit dem schlupfloch stimmt, das mofa muss nicht mal eingelöst sein, das selbe gilt fürs auto, das einzige ist, dass man dafür bürgt, dass das fahrzeug in verkehrssicherem zustand ist und nicht länger als (glaub 1) tag ist...


den gesetzesartike dazu sah ich mal, wenn ich ihn finde poste ich ihn noch...



EDIT:
Spoiler für ADMIN:
Art. 10b1Vorläufige Verkehrsberechtigung


1 Der Halter darf für Fahrten in der Schweiz ein amtlich geprüftes Fahrzeug, für das der Fahrzeugausweis noch nicht erteilt wurde, mit den Kontrollschildern seines Fahrzeuges verwenden, das ausser Verkehr gesetzt werden soll, wenn:
a.
ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt; ausgenommen sind Anhänger, die weder der Personenbeförderung noch dem Transport gefährlicher Güter dienen;
b.
die Unterlagen nach Artikel 74 Absatz 1 Buchstaben a und b Ziffer 1 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19762 (VZV) und der Fahrzeugausweis des Fahrzeuges, das ausser Verkehr gesetzt werden soll, der Zulassungsbehörde oder zu deren Händen der Post übergeben sowie gegebenenfalls zusätzlich die Unterlagen nach Artikel 81 Absatz 3 VZV und Artikel 16 Absatz 2 oder Artikel 15 Absatz 5 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 20003 (SVAV) beigelegt worden sind; und
c.
die Erklärung nach Anhang 5 vom Halter ausgefüllt mitgeführt wird.
2 Die Berechtigung ist längstens 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises gültig.
3 Sie gilt für schwere und leichte Motorfahrzeuge und Anhänger unter sich, die gleichartige Kontrollschilder tragen dürfen, sowie für Motorfahrzeuge und Anhänger, die mit Wechselschildern verwendet werden. Sie gilt jedoch nicht für Motorfahrzeuge und Anhänger, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweisen verwendet werden.
4 Massgeblich für die Ausser- und die Inverkehrsetzung ist das Datum des Poststempels.
5 Wurde der Versicherungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, so erstreckt sich die für das ursprüngliche Fahrzeug geltende Haftpflichtversicherung während höchstens 30 Tagen ab Inverkehrsetzung des neuen Fahrzeuges auch auf dieses. Der Versicherer kann Rückgriff auf den fehlbaren Halter nehmen.4
du musst dein mofa nur ab entsprechender zeit versichern lassen, bzw. letzerer anhang besagt, dass das rückwirkend geltend ist, die versicherung kann höchstens mit eine reklamation eingehen, bzw. regress eingehen...

im grundsatz bedeutet das, dass du der polenta sagen musst, dass du der versicherung angerufen hast, und dies angelaufen ist, jedoch noch nicht den bürökrieg nicht geschafft hat... und so weiter und so weiter...

fragt mich jetzt nicht, woher ich das mit den wenigen, bzw. nur einem tage habe... dachte, hätte das mal gelesen...



aber naja... wenn man das gesetz im einzelnen auseinander nimmt, dann kann man fast überall "grauzonen" finden...


alleine schon wegen der unklarheit... wenn ein gesetz ein anderes zum teil untergräbt, darf dies nicht zu lasten des gesetzwiederhandelnden gehen...

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von nico » Do 9. Okt 2014, 22:49

Ich habe jetzt die Traktor Prüfung bestanden und hab den Stempel auf der gelben Karte :prost 8)

Kann ich nun schon fahren oder muss ich auf den Ausweis warten?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von swissli1291 » Do 9. Okt 2014, 22:54

Ist bei mir doch schon einige Jahre her, aber so viel ich weiss, musst du auf den Ausweis warten. Von wegen fahren ohne gültigen Ausweis und so.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Do 9. Okt 2014, 22:56

kommt auf dein alter an... wenn du das entsprechende alter für die kategorie hast, gilt dieser fackel als übergangsausweis und ist legitim, wenn du das entsprechende alter erst im nächsten monat erreichst, dann darfste erst ab dann fahren ;)

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von samy01 » Fr 10. Okt 2014, 14:44

nico: bist du denn 14 ?
Gott sprach zu Moses, kupple beim schalten sonst krost es.

Solange man auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist man nicht betrunken.

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von nico » Fr 10. Okt 2014, 15:09

jep und ich habe heute angerufen und sie haben gesagt ohne Ausweis geht nichts :roll:
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Pony 503 gt » Fr 10. Okt 2014, 15:13

Der Prüfer den ich vor 3 Jahren hatte, sagte ich könne jetzt, bis der richtige Ausweis eintrifft mit der gelben Karte rumfahren. Sobald der Ausweis eintrifft, verfällt aber die Gültigkeit der gelben Karte.

Gruss
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von samy01 » Fr 10. Okt 2014, 15:34

ich hab gedacht man darf, ist ja drauf bestätigt das du bestanden hast ?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von nico » Fr 10. Okt 2014, 15:38

ja schon aber ich habe direkt bei Sanktgallen Stva angerufen :?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von addy33 » Fr 10. Okt 2014, 17:50

das bringt dir nix... (leider...) die sagen meisstens, dass etwas nicht geht, da sie es nicht genau wissen, und nicht schuld sein wollen, wenns nicht stimmt ;)

glaub mir... am STVA anrufen bringt NIE was... man muss persönlich vorbei gehen ;) (und auch dann ists nur halbbatzig...) vorher immer im internet nach infos suchen ;)

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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von swissli1291 » Fr 10. Okt 2014, 18:51

Oder du rufst bei der Polizei an. Die wären ja auch diejenigen die dich verknattern. [SMILING FACE WITH OPEN MOUTH]
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von samy01 » Fr 10. Okt 2014, 19:22

wenn man nur mit dem kreditkartenausweis fahren darf, wieso haben sie dann bei bestandener theorie den zettel gestempelt ?
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von nico » Fr 10. Okt 2014, 21:17

Naja 2x mal Nein also ich lass es lieber und habe mit dem Ausweis dann ne scheiss freude.
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Re: Gesetze und Bestimmungen für Motorfahrräder

Beitrag von Zündapp Motor » Fr 10. Okt 2014, 21:25

Wenn Du den Fackel bzw. die Bestätigung hast, darfst auch damit schon rumfahren.
Geht nämlich beim Auto genauso, wenn man es neu vorgeführt hat auf dem Strassenverkehrsamt, dann gilt das Prüfblatt als Führ bzw. Fahrerlaubnis als Ersatz für den Fahrzeugausweis bis zu dem Tage, wenn dann der defnitive Fahrzeugausweis eintrifft.
Alles paletti?

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