WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Allgemeines über Mofa's

Moderator: MOD auf Probe

ENERGY96
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 243
Registriert: Mi 26. Jul 2017, 21:49
Wohnort: Aargau

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von ENERGY96 » Fr 24. Nov 2017, 23:01

Bikeman hat geschrieben:.. du kannst auch den Link zur abgeschlossenen Auktion schicken ...
Nein geht leider nicht da ich das Mofa ohne Inserat gefunden hatte ich wolte zuerst eins aufbauen lassen und dann zeigte er mir dieses Maxi damals...

ENERGY96
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 243
Registriert: Mi 26. Jul 2017, 21:49
Wohnort: Aargau

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von ENERGY96 » Do 11. Jan 2018, 02:48

Sorry sehe erst jetzt das die Antwoet nie versendet wurde.. leider gibt es keinen Link da alles vor Ort passierte..

Benutzeravatar
gluglu81
Administrator
Administrator
Beiträge: 14211
Registriert: Fr 26. Okt 2007, 22:19
Wohnort: SG-9444
Kontaktdaten:

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von gluglu81 » Do 11. Jan 2018, 09:51

Offensichtlich keine Geschichte mit Happy End...

nun, ab und an passieren Dinge aus denen man eine Lehre ziehen sollte.
Kaufvertrag

Grundsätzlich sollte jeder der ein Mofa (oder auch nur Rahmen!) ohne Ausweis kauft oder nicht der Name des Verkäufers auf dem Ausweis steht auf einen solchen Kaufvertrag bestehen.

So ein "Fetzel" ist schnell zusammen geschrieben. Das kann und sollte man als Käufer auch vorbereiten.
Das ist nämlich nicht zwingend eine Sache des Verkäufers, sondern primär in eurem Interesse als Käufer.
  • Name, Adresse des Verkäufers
    Name, Adresse des Käufers
    Modelbezeichnung, Rahmennummer, evtl. kurzer Beschreib wie zb. Garantieleistungen usw.
:arrow: Unterschrift und Datum, fertig.

Das hätte dir in diesem Fall viel ärger ersparrt.


naja, im Nachhinein ist immer Klug-geschissen...
BildBildBildBildBildBild

Benutzeravatar
Hüere Bodschi
Tastaturvergewaltiger
Tastaturvergewaltiger
Beiträge: 1015
Registriert: Mo 6. Jul 2015, 20:37
Wohnort: Naters

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von Hüere Bodschi » Do 11. Jan 2018, 13:03

Ich bediene mich immer dieser Vorlage eines Kaufvertags//cloud.tapatalk.com/s/5a575275a93 ... rtrag1.doc

Benutzeravatar
Babaloo
Ur-Mitglied
Ur-Mitglied
Beiträge: 7140
Registriert: So 6. Nov 2011, 20:32
Wohnort: 6460 Altdorf
Kontaktdaten:

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von Babaloo » Do 11. Jan 2018, 14:09

Hab ihm jetzt den Motor gerettet. Halb gratis für den Rest muss er schauen.
Tigra Pionier... Hödifahren mit Stil.
Frei nach Dr. W. Nesbeda

Benutzeravatar
Christiank.
Dauerposter
Dauerposter
Beiträge: 688
Registriert: Fr 24. Feb 2017, 17:45
Wohnort: Obwalden

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von Christiank. » Do 11. Jan 2018, 17:11

Sorry, bei Verträgen hab ich keine Ahnung, muss man so etwas noch notariel Beglaubigen lassen, oder braucht es das nicht?
Puch Maxi S -> Läuft gut
Hercules 624 Sport -> waiting

Benutzeravatar
gluglu81
Administrator
Administrator
Beiträge: 14211
Registriert: Fr 26. Okt 2007, 22:19
Wohnort: SG-9444
Kontaktdaten:

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von gluglu81 » Do 11. Jan 2018, 17:17

Hab mein Silbertablet gerade verlegt...
Hast du die Frage mal gegoogelt bevor du sie hier gestellt hast? :wink:
BildBildBildBildBildBild

Benutzeravatar
Bikeman
Rastloser Spammer
Rastloser Spammer
Beiträge: 10627
Registriert: Sa 28. Aug 2010, 21:28
Wohnort: Tzüri Oberland
Kontaktdaten:

Re: WARNUNG über betrügerischen Mofverkäufer im Kt.Aargau!!!

Beitrag von Bikeman » Do 11. Jan 2018, 21:02

Christiank. hat geschrieben:.. .. muss man so etwas noch notariel Beglaubigen lassen, ..
.. yup.. wen du ein Haus kaufst :thumbup

die einfachste Version ist ein Quittung, kann auch handgeschrieben sein oder zB ein Ausdruck des Inserates/der Ricardoauktion, ergänzt mit dem Vermerk 'Betrag von CHF 1234.-- dankend erhalten, Ort & Datum, plus Name & Adresse des Verkäufers und seiner Unterschrift. Damit könnt ihr beweisen, dass ihr das Zeux gekauft und bezahlt habt. Ohne Quittung könnte einer behaupten, dass ihr gar nicht bezahlt habt. Quittung ist nur einfach, der Verkäufer hat nichts in der Hand.

Kaufvertrag ist doppelt, Käufer und Verkäufer haben je ein Exemplar, dass beide unterschrieben habt. Käufer kann damit beweisen, dass er bezahlt hat, Verkäufer hat bei Problemen etwas in der Hand (zB. reinschreiben, Privatverkauf, gekauft wie gesehen, ausdrücklich ohne Garantie .. )

n Hödi würde ich nie ohne Quittung kaufen und nie ohne Kaufvertrag verkaufen.

Antworten